Förderverfahren: Verband bringt Vorschläge zur Entbürokratisierung in Enquetekommission ein

Fördermittelverfahren kosten gemeinnützige Träger enorm viel Zeit und Kraft. Der Paritätische Sachsen hat vor der Enquete-Kommission „Kommunalhaushalte" sechs konkrete Vorschläge eingebracht, die den Aufwand für Träger und Verwaltung gleichermaßen spürbar senken können.

Symbolbild Verteilung Finanzen© Andrey Popov
22.07.2026
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Erstellt von Tina Siebeneicher, Referentin Verbandskommunikation (Schwerpunkt Politik)

Am 22. Juni 2026 hat der Paritätische Sachsen in der Enquete-Kommission „Kommunalhaushalte" des Sächsischen Landtags zu Bürokratieabbau und effizienten Fördermittelstrukturen gesprochen, klare Forderungen formuliert und konkrete Lösungen vorgelegt.

„Für uns ist Bürokratieabbau keine abstrakte Debatte. Er entscheidet darüber, ob Unterstützung bei den Menschen ankommt – oder an Verfahren scheitert. Bürokratie ist grundsätzlich notwendig, um staatliches und organisatorisches Handeln nachvollziehbar, rechtskonform und strukturiert zu gestalten. Doch nur eine ausgewogene Balance verhindert, dass sie zum Hemmschuh wird", sagte Simone Zimmermann, kaufmännische Geschäftsführerin des Paritätischen Sachsen, in ihrem Eröffnungsstatement als Sachverständige.

Sechs Vorschläge, die den Alltag der Träger erleichtern

Der Paritätische Sachsen hat sechs Maßnahmen vorgeschlagen, die den Aufwand für Fördermittelgeber und -empfänger reduzieren können:

1. Mehrjährige Anträge für Dauerprojekte: Projekte mit gleichbleibenden Inhalten und Zielen müssen bisher jedes Jahr neu beantragt werden. Das erzeugt unnötigen Aufwand. Künftig soll ein einmaliger Antrag für mehrere Jahre möglich sein.

2. Klare Pauschalen für Verwaltungskosten: Die Sächsische Haushaltsordnung erlaubt vereinfachte Kostenoptionen. In der Praxis fehlt aber oft die klare Benennung, was damit abgedeckt ist. Die Folge: aufwändige Einzelbeleglisten statt bewährter Pauschalen. Der Paritätische fordert, dass Richtliniennovellierungen diese Konkretisierung verbindlich verankern.

3. Tarifbindung beim Besserstellungsverbot anerkennen: Tarifgebundene Träger haben keinen Einfluss auf Tarifabschlüsse. Eine restriktive Auslegung des Besserstellungsverbots benachteiligt sie strukturell und birgt die Gefahr qualifiziertes Personal zu verlieren. Personalausgaben tarifgebundener Träger sollen in voller Höhe anerkannt werden.

4. Festbetragsfinanzierung mit einfachem Verwendungsnachweis: Zwischen 2021 und 2023 setzte der Freistaat diese Empfehlung um. Ab 2024 wurden rückwirkend wieder aufwändige Einzelnachweise eingefordert. Der Paritätische fordert, die Festbetragsfinanzierung konsequent und dauerhaft anzuwenden – kombiniert mit Stichprobenprüfung statt Detailprüfung.

5. Zentrale Datenbank für Stammdaten: Träger mit mehreren Fördermittelgebern müssen dieselben Daten immer wieder in unterschiedlichen Formularen einreichen. Eine gemeinsame Datenbank für alle Förderbehörden würde diesen Redundanzaufwand dauerhaft beseitigen.

6. Fachreferate stärker einbinden: Verwaltungsbehörden verfügen nicht immer über die fachliche Expertise, um soziale Projekte angemessen zu bewerten. Fachkenntnis darf kein Zufallsprodukt sein. Die Fachreferate in den Ministerien müssen stärker in die Bewertung von Förderanträgen einbezogen werden.

Staatsmodernisierung nicht nur unter dem Vorzeichen des Sparens umsetzen

Mit der „Modernisierungsagenda für Sachsen“ hat die Staatsregierung auch konkrete Ziele zur Vereinfachung von Förderverfahren formuliert, die jetzt in den Ministerien untersetzt werden. Der Paritätische hat in der Anhörung die geplante Überarbeitung der sächsischen Förderstrategie begrüßt, aber auch vor Risiken gewarnt. Wenn Modernisierung vor allem unter Spargesichtspunkten läuft, gehen Strukturen verloren, die nicht wiederhergestellt werden können. Vier Punkte sind dabei besonders wichtig:

  • Niedrigschwellige Förderprogramme für kleine und ehrenamtlich getragene Projekte müssen erhalten bleiben.
  • Eine Erhöhung des Eigenanteils ist für viele Träger schlicht nicht darstellbar.
  • Die Überführung von Förderbereichen in pauschale Kommunalförderung darf nicht zu Lasten fachlicher Standards gehen.
  • Digitalisierung soll persönliche Beratung ergänzen, nicht ersetzen – mit barrierefreiem Zugang und verständlichen Formularen.

„Der Verband sucht weiterhin den Austausch mit Politik und Verwaltung und setzt sich für bessere Rahmenbedingungen ein. Dafür brauchen wir auch Ihre Stimme aus der Praxis.“, erklärt Simone Zimmermann. „Desto genauer wir wissen, wo Sie durch die aktuelle Förderpraxis ausgebremst werden, desto gezielter können wir Druck machen. Bitte melden Sie sich bei mir, wenn Sie konkrete Beispiele haben."

Das aktuelle Mitgliedermagazin des Paritätischen Gesamtverbandes widmet sich dem Thema Bürokratie. Darin enthalten ist u.a. ein Gastbeitrag von Simone Zimmermann, kaufmännische Geschäftsführerin und Bereichsleiterin Finanzen des Paritätischen Sachsen, zum Thema:Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: Vorschläge zur Vereinfachung der Fördermittelverfahren - Magazin des Paritätischen

Sie möchten sich zur Entbürokratisierung von Förderverfahren austauschen? Sprechen Sie uns an.

Simone ZimmermannKaufmännische Geschäftsführung
Bereichsleitung Finanzen und Verwaltung

0351 - 828 71 220simone.zimmermann (at) parisax.de