Gewalthilfegesetz: Freistaat geht über Bundesvorgaben hinaus

Am Mittwoch soll das Sächsische Gewalthilfegesetz im Landtag beschlossen werden. Sachsen setzt damit als eines der ersten Bundesländer die neuen bundesrechtlichen Vorgaben um. Der Paritätische Sachsen begrüßt, dass der Freistaat den Gewaltschutz weiter fasst, als es der Bund vorgibt.

Symbolbild Stopp, Prozess unterbrochen© Looker Studio
03.11.2026
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Erstellt von Thomas Neumann, Referent Verbandskommunikation | Pressesprecher

„Im bundesweiten Vergleich ist das sächsische Gesetz fortschrittlich“, sagt Christian Hesse, Referent Gewaltschutz des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Sachsen. „Es richtet sich an alle gewaltbetroffenen Personen und geht damit über das Bundesgesetz hinaus. Damit haben nicht nur Frauen, sondern alle von Gewalt betroffenen Personen potenziell Anspruch auf Gewaltschutzleistungen.“

Der Bund unterstützt die Länder bis 2032 beim Ausbau von Schutzeinrichtungen. Mit dem zusätzlichen Geld vom Bund sollen Infrastruktur und Personal ausgebaut und das Versorgungsangebot gestärkt werden. Damit werden zudem die Kommunen finanziell entlastet, die Anteile an Gewaltschutzleistungen bislang freiwillig erbringen.

Christian Hesse begrüßt diese Entwicklung, gibt jedoch zu bedenken: „Auch wenn nun weitere Kapazitäten geschaffen werden, lassen sich damit die bestehenden Versorgungslücken nicht schließen. Allein im Jahr 2025 mussten über 300 hilfesuchende Frauen von Schutzeinrichtungen aufgrund von Vollbelegung abgewiesen werden. Mit dem Sächsischen Gewalthilfegesetz geht der Freistaat einen wichtigen Schritt, um Kapazitäten zu erweitern. Damit darf das Thema aber nicht erledigt sein. Wir erwarten weitere Schritte, damit gewaltbetroffene Personen schnell Hilfe erhalten können. Die finanzielle Ausstattung und eine verlässliche Förderung bleiben dabei ein zentrales Thema.“

Der Paritätische Sachsen ist der größte Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege im Freistaat Sachsen. Seine fast 500 Mitgliedsorganisationen beschäftigen sachsenweit mehr als 44.000 hauptamtliche und rund 12.000 ehrenamtliche Beschäftigte und betreiben etwa 2.700 Einrichtungen und Dienste der Sozialen Arbeit und Bildung. Unter seinem Dach finden sich auch 18 Organisationen, die Gewaltschutzleistungen erbringen oder Schutzeinrichtungen betreiben.

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