Die Kommission SGB IX hat die Abwesenheitsvergütung für besondere Wohnformen ab 2026 neu befristet geregelt. Prozentsatz, Dreitagesregel und ganztägige Abwesenheit bleiben gleich. Neu sind Laufzeit und Verweis auf die Website statt E Mail Versand.
Die Kommission SGB IX hat die Abwesenheitsvergütung für besondere Wohnformen ab 2026 neu befristet geregelt. Prozentsatz, Dreitagesregel und ganztägige Abwesenheit bleiben gleich. Neu sind Laufzeit und Verweis auf die Website statt E Mail Versand.
Kernbotschaft
Ab 2026 gilt weiter 95 Prozent Abwesenheitsvergütung. Die Dreitagesregel bleibt. Die Regel gilt befristet bis 31.12.2028.
Quelle: Kommission § 131 SGB IX Rundschreiben 4-2025 Abwesenheitsvergütung besondere Wohnformen.
Was bleibt unverändert
Was ändert sich
Kontakt im Paritätischen Sachsen:
Anne Cellar
Referentin Teilhabe
Tel: 0351 - 828 71 150
E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de
Johannes Kokot
Referent Entgelte
Tel: 0351 - 828 71 149
E-Mail: johannes.kokot (at) parisax.de