Das SMK plant mit der Änderung der AZuwVO eine Novellierung des Schulgeldersatzes, jedoch nicht wie zunächst angekündigt, ab 01. August 2026.
Das SMK plant vor dem Hintergrund des kommenden Doppelhaushaltes 2027/28 die Novellierung des Schulgeldersatzes in sozialen und Gesundheitsfachberufen in Sachsen (Änderung der Ausbildungzuweisungsverordnung – AzuwVO).
Darüber informierte im Dezember 2025 das SMK in einem turnusmäßigen Termin mit den Verbänden der freien Schulträger (LAGSFS).
Demzufolge beabsichtigt das SMK, den Schulgeldersatz in sozialen und Gesundheitsfachberufen in Sachsen neu zu regeln. Ein entsprechender Sparvorschlag soll in die laufenden Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2027/28 eingebracht werden.
Geplant war zunächst, dass der Schulgeldersatz mit dem Schuljahr 2026/27 für alle neu aufgenommenen Auszubildenden an Ersatzschulen in den entsprechenden Bildungsgängen entfällt. Ausgenommen sind die Bildungsgänge Ergo-, Logo- und Physiotherapie (Mangelberufe) sowie der Schulgeldersatz im Fachschulbildungsgang HEP.
Von dem Wegfall des Schulgeldersatzes sind vor allem Fachschulen für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik/ Erzieherberuf betroffen. Auch weitere Bildungsgänge sind betroffen.
Zu Beginn des Jahres hat das SMK unter Berücksichtigung der bereits laufenden Schuljahresplanung Abstand davon genommen, die Ausbildungszuweisungsverordnung (AZuwVO) bereits zum kommenden Schuljahr (ab 01. August 2026) zu ändern.
An der inhaltlichen Einschätzung des SMK, dass die Voraussetzungen für die zusätzliche Förderung entfallen sind, hält das SMK jedoch fest.
Eine zügige Normänderung wird daher angestrebt. Für Ausbildungen, die bis einschließlich Schuljahr 2026/2027 begonnen werden, ist eine Übergangsregelung geplant, um die Beendigung der Schulverhältnisse nach bisherigen Regelungen zu ermöglichen.