Das Förderprogramm setzt sich für eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen ein, indem es Projekte zur digitalen, baulichen und kommunikativen Barrierefreiheit unterstützt. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen für Menschen mit Behinderung, Kindern und Jugendlichen sowie Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.
Bei dem Förderprogramm der Aktion Mensch ist die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen ein zentrales Ziel. Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen – ob digital, baulich oder kommunikativ – soll Menschen mit und ohne Behinderung einen selbstbestimmten Zugang zu Gesellschaft, Bildung, Arbeit und Freizeit ermöglichen.
Zielgruppe
Folgende Zielgruppen stehen bei der Förderung im Fokus:
Förderfähige Vorhaben
Folgende Vorhaben und Projektideen sind Förderfähig:
Barrierefreie Webseiten und digitale Angebote sind eine essenzielle Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Die Förderung unterstützt Maßnahmen zur besseren Zugänglichkeit digitaler Inhalte.
Initiativen wie Büros für Leichte Sprache oder Prüfdienste zur Sicherstellung barrierefreier Kommunikation können durch das Programm finanziell unterstützt werden.
Barrierefreie Gebäude und räumliche Infrastruktur ermöglichen es allen Menschen, ohne Einschränkungen an öffentlichen und privaten Angeboten teilzunehmen. Dazu gehören bauliche Anpassungen und die entsprechende Ausstattung.
Fördermöglichkeiten innerhalb des Programms
Das Förderprogramm bietet verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Die Mikroförderung richtet sich an kleinere, niedrigschwellige Vorhaben, die direkt vor Ort umgesetzt werden. Größere, zeitlich befristete Projekte können durch die Projektförderung finanziert werden, um langfristige Verbesserungen zu erzielen. Für ambulante Angebote in den ersten Geschäftsjahren steht eine Anschubförderung zur Verfügung, die den Start erleichtert. Zudem unterstützt die Investitionsförderung den Kauf sowie den (Um-)Bau von Immobilien, um Barrierefreiheit nachhaltig zu gewährleisten.
Die Aktion Mensch unterstützt verschiedene Maßnahmen, die Barrierefreiheit umfassend fördern:
Für die digitale Barrierefreiheit steht ein Sondervermögen zur Verfügung. Bis zum 28. Juni 2025 können Mittel für die Förderung barrierefreier Webseiten beantragt werden.
Weitere Informationen zu dem Förderprogramm sowie die Antragsformulare sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/lebensbereich-barrierefreiheit-mobilitaet/barrierefreiheit-fuer-alle