Aktuelle Informationen aus der Liga Erzgebirgskreis - Jahresgespräch mit dem Landrat

Im Folgenden findet sich eine Zusammenfassung des Jahresgespräches der Liga Erzgebrigskreis mit Landrat Rico Anton vom 16.01.2025. Absoluter Beratungsschwerpunkt war die Haushaltssituation des Landkreises.

20.01.2025
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Erstellt von Ulf Breitfeld, Regionalleiter Erzgebirgskreis | Landkreis Mittelsachsen | Vogtlandkreis

Die Liga Erzgebirgskreis hatte am 16.01.2025 ihr (verschobenes) Jahresgespräch 2024 mit Landrat Rico Anton. Auf Grund der aktuellen Lage ging es fast ausschließlich um Haushaltsfragen. Sie finden nachstehend eine Zusammenfassung der Beratung. Die Liga war vollständig vertreten, von Seiten des Landkreises war neben dem Landrat Herr Reißmann als zuständiger Beigeordneter anwesend.

Landeshaushalt 2025/26

Das Finanzministerium hat eine VO für die vorläufige HH-Führung erlassen, bis zur Verabschiedung des Haushaltes stehen je nach Förderrichtlinie 30% bzw. 50% der Fördersummen auf Grundlage der HH-Zahlen 2024 zur Verfügung. Der HH-Beschluss wird nicht vor Juni 2025 erwartet, im März soll der Regierungsentwurf stehen.

Der Regierungsentwurf würde die Möglichkeit eröffnen, die Bestimmungen für die vorläufige HH-Führung anzupassen; die Wohlfahrtspflege sollte auf Landesebene darauf hinwirken, dass dies ge-schieht (Problem 30%).

Die FAG-Verhandlungen stehen noch aus, das Ergebnis ist offen. Seitens des SMI ist anerkannt, dass die Gebietskörperschaften zusammen ein strukturelles Finanzierungsdefizit i.H. von 500 Mill. € jährlich haben (FAG = Finanzausgleichsgesetz à Zahlungen des Freistaates an die Kommunen).

Haushalt des Landkreises für 2025/26

Der Landrat geht davon aus, dass der vom Kreistag am 18.12.24 beschlossene HH trotz geringer Kreis-umlagenerhöhung genehmigungsfähig ist. Die Genehmigung wird in ca. 2 Monaten erwartet, Auflagen bzgl. HH-Sicherungskonzept sind wahrscheinlich.

Die vom Kreistag beschlossene „Arbeitsgruppe Kreisentwicklung“ wird sich wohl vorrangig mit der Ausgabenstruktur in den freiwilligen Bereichen beschäftigen. Eine zeitweise Einbeziehung der Liga (Fachwissen) wird vom Landrat nicht ausgeschlossen. Einsparungen, falls erforderlich, sollen nicht mittels Rasenmäher erfolgen, sondern unter Betrachtung des jeweiligen Einzelfalls.

Ausreichung von Fördermitteln im Rahmen der vorläufigen HH-Führung

Die Träger sollen zeitnah vorläufige Bescheide erhalten. Im ersten Schritt für das erste Quartal, danach ggf. auch noch für das 2. Quartal des Jahres 2025.  Für das erste Quartal werden bis zu 30% der Landesmittel und 3/12 der Landkreismittel ausgereicht. Dort, wo 50% Landesmittel zur Verfügung stehen, wird es auch einen vorläufigen Bescheid für das 2. Quartal geben.

Ab Genehmigung des Landkreis-HH in ca. 2 Monaten stehen die Landkreismittel in voller Höhe zur Verfügung. Da immer die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert sein muss, nützen die Landkreismittel alleine auch nichts, wenn die entsprechenden Landesmittel fehlen. Abweichendes gilt nur dort, wo ausschließlich Landkreismittel fließen.

Das LRA sieht die Problematik, dass insbesondere kleinere Träger nicht die Personalkosten für mehrere Monate vorfinanzieren können, hat dafür aber keine Lösung.