In dem geplanten Bericht über die Situation unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter sollen auch die Erfahrungen, Einschätzungen und fachlichen Hinweise der Trägerpraxis einbezogen werden. Hinweise für Ihre Beteiligung finden Sie in der weiterführenden Fachinformation.
Die Bundesregierung ist in der Pflicht, gemäß § 42e SGB VIII dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über die Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländerinnen und Ausländer (UMA) vorzulegen. Auch in diesem Jahr ist es daher ein wichtiges Anliegen, Ihre Erfahrungen, Einschätzungen und fachlichen Hinweise mit einzubeziehen. Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, im Rahmen eines kurzen Fragebogens zur Lage der unbegleiteten Geflüchteten Stellung zu nehmen. Im Mittelpunkt stehen die besonderen aktuellen Herausforderungen und Ihre Erwartungen an die weitere Entwicklung.
Die vorliegenden Rückmeldungen werden anschließend durch den Paritätischen Sachsen e.V. gebündelt und dem Bundesverband bzw. der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik zur Auswertung zur Verfügung gestellt.
Daher bitten wir um eine Rückmeldung bis zum 04. Juli 2024 an babett.nessmann (at) parisax.de
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.