Aktueller Stand Inklusives SGB VIII

Der Referent*innenentwurf zum Inklusiven SGB VIII wird erwartet. In der Fachinfo werden die Diskussionsprozesse auf Bundesebene erläutert.

02.07.2024

Der Referent*innenentwurf sollte Ende Mai/Juni 2024 vorliegen. Noch ist nicht bekannt, wann er veröffentlicht wird.

Der vom BMFSFJ initiierte Beteiligungsprozess „Gemeinsam zum Ziel. Wir gestalten die inklusive Kinder- und Jugendhilfe“ fand Ende 2023 seinen Abschluss und wird momentan ausgewertet. Aus dem Gesamtverband des Paritätischen berichten Borris Diederichs (Referent Kinder- und Jugendhilfe) und Gabriele Sauermann (Referentin Teilhabe behinderter Kinder und Jugendlicher, Suchthilfe) zum aktuellen Stand der Diskussion:

Bericht vom 2. Workshop des wissenschaftlichen Kuratoriums "Inklusives SGB VIII" des BMFSFJ vom 12.4.2023

Borris Diederichs berichtete von dem Workshop des wissenschaftlichen Kuratoriums, zu dem er für den Vortrag „Einblicke in die Trägerperspektive aus Sicht der Eingliederungshilfe“ eingeladen wurde. Die vorgetragenen Inhalte/Perspektiven wurden seitens des Kuratoriums und der Wissenschaft und größtenteils auch aus Sicht der anwesenden Vertreter*innen aus den Ländern und Kommunen inhaltlich geteilt. In der Sitzung erläuterte Heike Schmid-Obkirchner (BMFSFJ) den aktuellen Stand zum Referent*innenentwurf. Der Abschlussbericht des Begleitprozesses ist in der finalen Abstimmung. Parallel werde der Referent*innenentwurf erarbeitet. Auch die Ergebnisse der Kostenabschätzungsstudie lägen noch nicht vor. Ebenfalls parallel erfolge die Ressortabstimmung.

Bericht von der AG SGB VIII - Gesamtzuständigkeit KJH des Deutschen Vereins vom 13.3.2024

Der Deutsche Verein hat eine AG einberufen. Borris Diederichs berichtete von der Sitzung am 13.3.2024. Der DV hat mit Blick auf eine Stellungnahme die bisherigen Positionen der Verbände in einer Synopse zusammengestellt.

Im Austausch über den aktuellen Sachstand zum Gesetzgebungsverfahren mit Dr. Koralia Sekler (Geschäftsführerin AFET, Bundesverband für Erziehungshilfen e.V.) diskutierte die interne Paritätische AG Inklusives SGB VIII: In einem Landesjugendhilfeausschuss wurde berichtet, dass bei einem informellen Austausch am 9.4.24 zwischen BMFSFJ und Bundesländern die Eckpunkte des Referent*innenentwurfs zum inkl. SGB VIII vom BMFSFJ vorgestellt wurden:

  • Es wird weiterhin zwei Leistungskataloge geben
  • Neben Eltern sind auch weiterhin Kinder anspruchsberechtigt
  • Neben Gesamtplanverfahren wird es wohl parallel auch Hilfeplanverfahren geben
  • Das BMFSFJ will nun auf weitere Bundesministerien zugehen, um eine Lösung zu finden

Diesbezüglich gibt es aber keine schriftliche Vorlage. Die AG diskutiert Grundsätze der Gesetzesreform vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen und der Erfahrungen aus dem BTHG Reformprozess. Im Fokus der BTHG Reform standen die Personenorientierung und die gesetzliche Verankerung von individuellen Rechtsansprüchen. Diese Individuumszentrierung auch in der Leistungsgewährung erschwerte die Durchsetzung von indirekten Leistungen wie familienunterstützenden Leistungen.

Ein Fokus der Jugendhilfe mit Blick auf ein inklusives SGB VIII sei der Aufbau einer inklusiven Infrastruktur. Eine inklusive Lösung sei jedoch mehr als eine Annäherung der unterschiedlichen Perspektiven.

Der Diskurs auf Bundesebene zu der Reform ist schwer vermittelbar in die Praxis. Fragen zur Inklusion aus der Praxis werden damit aktuell auch nicht beantwortet.

SGB VIII als reine Verwaltungsreform? EGH in das SGB VIII überführen. Diskussion auf zwei Ebenen:

  • Zusammenführung der Leistungen/ Teilhabe in allen Bereichen (nicht nur bezogen auf die Jugendhilfe)
  • Weiterentwicklung der Jugendhilfe

Es wird auf die Notwendigkeit einer guten Lösung für die Frühförderung/Komplexleistung im Rahmen der Reform hingewiesen, da der Kostenträger KK auf Länderebene die Kostenverantwortung abgibt. Bei der Frühforderung wurde auch auf die unterschiedlichen Länderkontexte hingewiesen, die bei der Diskussion berücksichtigt werden müssen.

Austausch über die aktuelle BAGFW Position "Erwartungspunkte der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) für ein kommendes Gesetz zur Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe" vom 22.3.2024 (siehe Anlage)

Die vorliegende Position der BAGFW wird inhaltlich begrüßt. Das Papier wurde an die familien- und behindertenpolitischen Sprecher*innen der Parteien sowie an den Behindertenbeauftragten der Bundesregierung und an das BMAS (zuständige Referat) übermittelt. Die BAGFW führt hierzu politische Gespräche u.a. am 8.5. mit Denise Loop (MdB Grüne). Es wird angeregt, auf der Grundlage der Position auch auf Ligaebene in den Bundesländern hierzu ins Gespräch zu gehen.

Wie geht es weiter und was ist jetzt notwendig?

  • Die AG inklusives SGB VIII wird im Gesamtverband des Paritätischen einberufen, sobald der Referent*innenentwurf vorliegt.
  • Es ist geplant, dass die BAGFW eine Stellungnahme zum Referent*innenentwurf erstellt.
  • In einer UAG „Frühförderung“ unter Beteiligung der VIFF und der Diakonie sollen Gesetzesvorschläge erarbeitet werden für die Frühförderung.- ggf dann Erarbeitung einer Stellungnahme für die FF mit einem konkreten Gesetzesvorschlag
  • Die AG sammelt best practice Beispiele zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe aus den Bundesländern. Es wird eine Umfrage vorbereitet.

Es liegen verschiedene Informationen über den Zeitpunkt vor, zu dem der Referentenentwurf den Verbänden vorliegen wird. Abstimmung im Kabinett soll Ende Mai/Anfang Juni erfolgen, ggf. wird der Entwurf erst im Spätsommer/Herbst öffentlich.

Kontakt im Paritätischen Sachsen:

Anne Cellar
Referat Teilhabe/WfbM
0351 - 828 71 150
anne.cellar (at) parisax.de