Aktueller Stand zur Einführung der Bezahlkarte in Sachsen

Asylbewerber*innen sollen zukünftig ihre Sozialleistungen über eine Bezahlkarte bekommen. Bund und Länder haben erste Standards gesetzt. Sächsische Landkreise stehen kurz vor dem Start von Modellprojekten. Paritätischer spricht sich gegen das Vorhaben aus.

27.03.2024

Geflüchtete erhalten weniger Sozialleistungen als andere. Ab 2025 sollen Geflüchtete in ganz Deutschland ihre Sozialleistungen über eine Bezahlkarte und nicht mehr als Bargeld oder per Überweisung bekommen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat folgende einheitliche Standards einer zukünftigen Bezahlkarte vereinbart:

  • guthabenbasierte Karte ohne Kontobindung
  • kein Einsatz im Ausland
  • keine Karte-zu-Karte-Überweisungen
  • keine Überweisungen im In- und Ausland
  • persönliche Einsicht in den Guthabenstand (Einsatz einer App geplant)
  • Möglichkeit länderspezifischer Einstellungen wie Höhe des Bargeldbetrags, Begrenzung auf Regionen, Waren und Branchen

Bisher gibt es in Deutschland noch kein flächendeckendes funktionierendes Bezahlkarten-System für Geflüchtete und nur einige Städte und Landkreise haben ein solches System bereits gestartet.

Freistaat Sachsen stimmt sich mit Landkreisen ab – Pilotprojekte starten

Im Freistaat Sachsen haben sich das zuständige Innenministerium und die Landkreise auf ein abgestimmtes Verfahren zur Einführung einer Bezahlkarte verständigt. Bereits im zweiten Jahresquartal sollen die ersten Pilotprojekte starten. Dazu sind von den oben genannten Akteuren nachfolgende Ausgestaltungen geplant (Quelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern, 04.03.2024):

Aufladung der Karte

Die Karte wird entweder monatlich oder im zweiwöchigen Rhythmus durch die Landkreise bzw. die Landesdirektion mit Guthaben aufgeladen.

Bargeldabhebung

Da in der Praxis Kleinbeträge vereinzelt nur mit Bargeld bezahlt werden können, wird es den Karteninhabern möglich sein, einmal im Monat einen Betrag von 50 Euro abzuheben.

Örtliche Beschränkung

Die Nutzungsmöglichkeit der Bezahlkarte bleibt zunächst auf den gesamten Freistaat Sachsen beschränkt. Somit können Umverteilungen von Asylbewerbern zwischen den Aufnahmeeinrichtungen der Landesdirektion problemlos durchgeführt werden. Sobald ausreichend Erfahrungen über das Nutzungsverhalten vorliegen, können die Landkreise entscheiden, den Nutzungsraum nach Postleitzahlengebieten weiter einzuschränken. Der Geldtransfer sowie ein Karteneinsatz im Ausland werden nicht möglich sein.

Warenbeschränkung

Es wird keine Beschränkung von Waren- oder Händlergruppen erfolgen.

Paritätischer lehnt Bezahlkarten für Geflüchtete ab

Der Paritätische Gesamtverband lehnt die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete grundsätzlich ab. Dazu heißt es in einer Pressemitteilung vom 14.03.2024: „Die Folgen der zahlreichen Restriktionen, die durch eine Bezahlkarte ermöglicht werden, seien noch nicht absehbar. Mit Einschränkungen unter anderem bei der Verfügbarkeit von Bargeld, Überweisungen oder der räumlichen Nutzung der Karte drohen nach Befürchtung des Verbandes vertiefte Armut, Teilhabehindernisse, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und in der Summe umfassende Integrationshemmnisse.“

Die Pressemitteilung lesen Sie hier.

Austausch mit den Mitgliedern in Sachsen: Teilhabe sichern

Der Fachbereich Migration des Paritätischen Sachsen hat sich in einer Arbeitsgruppe mit interessierten Mitgliedsorganisationen zur bevorstehenden Einführung der Bezahlkarte in Sachsen ausgetauscht. Dabei wurden insbesondere die möglichen Auswirkungen der Bezahlkarte auf die Bewältigung des Alltags sowie auf soziale und gesellschaftliche Ausschlussmechanismen diskutiert. Die Sammlung dieser möglichen Restriktionsbereiche finden sich hier. Diese Sammlung ist nicht abschließend und soll Anregung dafür sein, Teilhahindernisse und andere Einschränkungen zu erkennen und zu dokumentieren.

Mit der in Kürze bevorstehenden Einführung der Bezahlkarte für Leistungsbezieher*innen des AsylbLG ist von Seiten des Freistaates Sachsen sowie der Landkreise und Kreisfreien Städte sicher zu stellen, dass diese ohne weitere Einschränkungen wie zum Beispiel die Limitierung der Höhe der Bargeldabhebung oder Beschränkungen auf bestimmte Geschäfte bzw. Waren ausgestaltet wird.

Die o.g. Arbeitsgruppe wird die Alltagserfahrungen von Nutzer*innen der Bezahlkarte aber auch der Mitarbeitenden der Integrationsbereiche sammeln und geeignet kommunizieren. Ziel muss es sein, dass eine diskriminierungsfreie und datenschutzkonforme Bezahlkarte in Sachsen zum Einsatz kommt.

Weiterführende Artikel zur Bezahlkarte für Asylsuchende

Weniger Bargeld für Asylsuchende | Artikel | MEDIENDIENST INTEGRATION (mediendienst-integration.de)

Bar oder mit Karte? – Verfassungsblog

Bezahlkarte ohne Standards – Länder vereinbaren Diskriminierungskonzept | PRO ASYL