In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Görlitz am 22. Mai 2025 waren zentrale Punkte die Weiterentwicklung der Fachkraftförderung, die Auswirkungen der aktuellen Haushaltslage auf die Projektförderung sowie eine Diskussion zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung.
Am 22. Mai 2025 tagte der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz. Zu Beginn der Sitzung wurde die Tagesordnung auf Antrag eines Trägers geändert, um die ursprünglich vorgesehene Wahl der Mitglieder für den Unterausschuss „Hilfen zur Erziehung“ auf den nächsten Sitzungstermin zu verschieben. Hintergrund war die Ankündigung zweier Ausschussmitglieder, ihre Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss niederzulegen.
Bericht aus dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Während des öffentlichen Teils berichtete der stellvertretende Vorsitzende des Unterausschusses Jugendhilfeplanung über die dort behandelten Themen. Beschlussvorschläge wurden der Reihenfolge entsprechend diskutiert und in der vorliegenden Form zur Annahme empfohlen. Zudem wurde über die Trägergespräche zum Projekt in Reichenbach informiert. Im Rahmen der aktuellen Maßnahmeplanung gemäß §§ 11–14 und 16 SGB VIII konnte dieses Projekt per Beschluss dem Träger CWO gGmbH übertragen werden.
Ein weiterer Schwerpunkt im Unterausschuss war der Auftakt zur Überarbeitung der Förderrichtlinie zur Fachkraftförderung. Erste Punkte konnten einvernehmlich geklärt werden, wenngleich zentrale inhaltliche Fragen noch nicht zur Sprache kamen.
Die Berichterstattung aus der Arbeitsgemeinschaft Träger der Jugendhilfe wurde diesmal stellvertretend von einem Träger des Paritätischen Sachsen übernommen. Im Fokus stand die bisher unbesetzte Sprecher:innenrolle, für die eine Wahl ansteht – bisher liegen keine Kandidaturen vor.
Fördermaßnahmen und Auswirkungen der Haushaltslage
Nach dem Wegfall des Jugendrings im Landkreis Görlitz sind auch für das Jahr 2025 Projekte in der Jugendverbandsarbeit neu zu vergeben. Zur Umsetzung der Jugendverbandsarbeit nach § 12 SGB VIII stellte der Jugendhilfeausschuss hierfür eine Fördersumme von 50.000 Euro in Aussicht. Die Umsetzung dieser Förderung steht jedoch unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung durch die Landesdirektion. Solange der Kreishaushalt nicht genehmigt ist, könnten sich ähnliche Unsicherheiten auch für andere Projekte ergeben – insbesondere solche, die über die gesetzlich vorgesehene Jugendpauschale hinaus aus dem Kreishaushalt finanziert werden sollen. Der Landrat informiert regelmäßig über die laufenden Gespräche mit dem Freistaat, die bislang jedoch ohne abschließendes Ergebnis geblieben sind.
In der Sitzung wurde zudem über notwendige Rahmenbedingungen diskutiert, die eine frühzeitige Bescheidung der Freien Träger der Jugendhilfe ermöglichen sollen. Als Ergebnis wurde die Antragsfrist für Maßnahmen nach §§ 11–14 und 16 SGB VIII für das Förderjahr 2026 vom Mai auf den 30. September 2025 verschoben. Hintergrund ist die geplante Digitalisierung des Antragsverfahrens, die bis August 2025 abgeschlossen sein soll.
Die Verwaltung stellte außerdem einen umfassenden Arbeitsplan für den Unterausschuss Jugendhilfeplanung vor. Dabei ist zu erwarten, dass weitere aktuelle Themen im Jahresverlauf hinzukommen werden.
Umgang mit Kindeswohlgefährdung: Bericht und Diskussion
Zudem wurde der Bericht über die Gefährdungseinschätzungen im Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes für das Jahr 2024 vorgestellt. Die anschließende Diskussion drehte sich um erforderliche Maßnahmen, Grenzen und Möglichkeiten im Umgang mit Kindeswohlgefährdungen sowie um unterschiedliche Haltungen dazu. Einigkeit bestand darin, dass eine Sensibilisierung sowohl der sozialpädagogischen Fachkräfte als auch der Ehrenamtlichen sowie der in Schulen und Kitas Tätigen notwendig ist. Unterschiedliche Auffassungen gab es hingegen zur Frage, wie Gefährdungen frühzeitig erkannt und verhindert werden können und welche Rolle präventive Ansätze dabei spielen sollen.