Aktualisierte Richtlinien zur Qualitätssicherung der Pflegebegutachtung: Inkrafttreten am 5. Februar 2026

Der Medizinische Dienst Bund hat aktualisierte Richtlinien zur Qualitätssicherung der Pflegebegutachtung veröffentlicht. Erstmals sind Audits verbindlich geregelt und jährliche Qualitätsberichte vorgesehen. Die Richtlinien treten am 5. Februar 2026 in Kraft.

06.02.2026

Der Medizinische Dienst Bund hat aktualisierte Richtlinien zur Qualitätssicherung der Pflegebegutachtung veröffentlicht. Die Richtlinien treten am 5. Februar 2026 in Kraft.

Wichtige Neuerungen sind:

1. Verankerung von Audits in den Richtlinien
Erstmals werden Audits ausdrücklich in den Richtlinien geregelt. Diese werden von den Medizinischen Diensten bereits seit vielen Jahren ergänzend zur internen sowie bundesweit übergreifenden Qualitätssicherung durchgeführt.

Im Rahmen eines Audits begleitet eine Auditorin oder ein Auditor eines Medizinischen Dienstes eine Pflegebegutachtung, die durch einen anderen Medizinischen Dienst im Hausbesuch erfolgt.
Ziel ist die Überprüfung, ob die beim Hausbesuch vorgefundene Pflege- und Versorgungssituation im zugehörigen Gutachten sachgerecht dargestellt und bewertet wurde.

2. Jährlicher Bericht zur Qualitätssicherung
Neu ist außerdem die Verpflichtung des MD Bund, künftig jährlich einen Bericht über die Ergebnisse der Qualitätssicherung der Pflegebegutachtung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
Der erste Bericht erscheint zum 31. Juli 2026 und bezieht sich auf das Berichtsjahr 2025.

3. Neu strukturierte Richtlinien und Verfahrenshandbuch
Die Richtlinien wurden grundlegend überarbeitet und neu strukturiert. Bisher an unterschiedlichen Stellen verortete Detailregelungen zum Verfahren wurden in einem zentralen Verfahrenshandbuch zusammengeführt.

Bedeutung für Pflegeeinrichtungen
Für Pflegeeinrichtungen ergeben sich insbesondere folgende Aspekte:

  • mögliche Begleitung von Hausbesuchen durch Auditorinnen und Auditoren
  • künftig veröffentlichte Jahresberichte zur bundesweiten Qualitätssicherung
  • Eine unmittelbare Anpassung interner Abläufe in Pflegeeinrichtungen ist durch die Richtlinien nicht vorgesehen; dennoch empfiehlt sich die Kenntnis der neuen Regelungen zur besseren Einordnung von Begutachtungsverfahren.

Genehmigung und Ablösung bisheriger Regelungen

Das Bundesministerium für Gesundheit hatte die Richtlinien am 30. Januar 2026 genehmigt.
Mit ihrem Inkrafttreten ersetzen sie die bisherigen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes aus dem Jahr 2016.

Sie finden die ab 5.2.2026 geltenden Begutachtungsrichtlinien hier: Qualitätssicherung der Pflegebegutachtung | Richtlinien/Publikationen | Medizinischer Dienst Bund