Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wurde auch § 37 SGB XI angepasst.
Geändert wurde Absatz 3, wonach Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld nach § 37 Abs. 1 beziehen, haben halbjährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen; Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 können vierteljährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen.
Außerdem wurde in Absatz 3c klargestellt, dass die Vergütung für diese Beratungsbesuche die damit verbundenen betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen umfasst.
Mit Beschluss 7/2026 erfolgten nun die dafür notwendigen Anpassungen des Leistungskomplexsystems durch die Pflegesatzkommission. Die Änderungen werden zum 01.07.2026 wirksam.
Der Leistungskomplex LK 17 – Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI in der Häuslichkeit – wird ab 01.07.2026 mit 945 Punkten bewertet.
Neu eingeführt wurde LK 17v - Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI per Videokonferenz – mit einem Wert von 900 Punkten.
Die Anlagen zu den verschiedenen, aktuell gültigen Vergütungsvereinbarungen nach § 89 SGB XI wurden aktualisiert. Als Anlage erhalten Sie die Übersichten für alle gültigen Varianten.
Wir bitten darum, für Leistungen ab dem 01.07.2026 die beigefügten Anlagen zu verwenden.
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung – vorzugsweise per E-Mail an entgelte(at)parisax.de.
Anlage:
- Anlage a PW 0,0749 reg. EN_LK System SGB XI 01.07.2026 Anpassung Beratungsbesuch
- Anlage d PW 0,0759 reg. EN+10%_LK System SGB XI 01.07.2026 Anpassung Beratungsbesuch
- Anlage d PW 0,0816 reg. EN+10%_LK System SGB XI 01.07.2026 Anpassung Beratungsbesuch
- Anlage 1 PW 0,0780 Tarifvertrag TVöD LK System SGB XI 01.07.2026 Anpassung Beratungsbesuch
- Anlage 1b PW 0,0765 Tarifvertrag PATT LK System SGB XI 01.07.2026 Anpassung Beratungsbesuch
- Anlage 2 PW 0,0771 Tarifvertrag TVöD LK System SGB XI 01.07.2026 Anpassung Beratungsbesuch