Ambulante Altenhilfe: Außerklinische Intensivpflege - Änderungen durch G-BA-Beschluss in Kraft

Ein Beschluss des Gemeinsamer Bundesausschuss zur Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist zum 1. April 2026 in Kraft getreten.

22.04.2026
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Erstellt von Claudia Österreicher, Referentin Pflege | Altenhilfe | Hospiz

Ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss zur Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist zum 1. April 2026 in Kraft getreten.

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie vom 22. Januar 2026 trat zum 1. April 2026 in Kraft, nachdem das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) diesen rechtlich nicht beanstandet und der G-BA  den Beschluss im Bundesanzeiger BAnz AT 31.03.2026 B4 veröffentlicht hat.

Die Änderung betrifft insbesondere Verordnungen im Rahmen der Fernbehandlung sowie Anpassungen aufgrund von Hinweisen aus der Versorgungspraxis. Für Leistungserbringer in der außerklinischen Intensivpflege ergeben sich damit aktualisierte Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung telemedizinischer Möglichkeiten und die praktische Umsetzung der Richtlinie.

Alle relevanten Informationen hierzu entnehmen Sie bitte direkt der Website des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Link: AKI-RL Website des Gemeinsamen Bundesausschuss_GBA