Änderungen beim Personal oder in der Struktur sind bei den Pflegekassen anzuzeigen. Alle wichtigen Unterlagen und Ansprechpartner haben wir hier zusammengestellt.
Pflegeeinrichtungen müssen Veränderungen beim Personal oder in der Struktur (z. B. bei Umzug) bei den Pflegekassen anmelden.
Zur Unterstützung haben wir hier die wichtigsten Formulare und Informationen zusammengestellt:
Die Zuständigkeit für stationäre Pflegeheime liegt bei der AOK Plus.
Die zu verwendenden Strukturerhebungsbögen finden Sie hier: Vollstationäre Pflege | AOK Gesundheitspartner (unter der Option „AOK/Region wählen“ bitte „Sachsen“ auswählen).
Denken Sie bitte daran, auch die Heimaufsicht zu informieren, deren Formulare Sie hier finden: Heimaufsicht - KSV Sachsen
Die Zuständigkeit für ambulante Pflegedienste ist auf verschiedene Pflegekassen verteilt. Die entsprechenden Formulare und Ansprechpartner*innen finden Sie auf den Seiten des vdek. Verwenden Sie für die ambulante Pflege nach SGB XI bitte diesen Link: Ambulante Pflege - Sachsen und für die Leistungen der Häuslichen Krankenpflege nach SGB V diesen: Häusliche Krankenpflege - Sachsen.
Damit auch unsere Daten stets aktuell sind, senden Sie uns gerne eine Kopie Ihrer Meldungen – am liebsten per E-Mail an entgelte (at) parisax.de oder katrin.goebel (at) parisax.de.