Der Bundestag hat dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege zugestimmt. Ab 2026 erhalten Pflegefachkräfte mehr Handlungsspielräume und rechtliche Sicherheit, zugleich sollen bürokratische Belastungen reduziert werden, mit Chancen, aber auch noch vielen offenen Fragen zur Umsetzung.
Der Paritätische Gesamtverband informiert darüber, dass der Dt. Bundestag am 19. Dezember 2025 dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) zugestimmt hat. DiesesGesetz wurde danach auch vom Bundesrat bestätigt und ist am 29.12.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit ist es zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten.
Das Gesetz reiht sich in eine Reihe verschiedener gesetzlicher Maßnahmen ein, die die Kompetenzen von Pflegefachpersonen stärken und bürokratische Prozesse in der Pflege reduzieren sollen. Der Paritätische Gesamtverband betont, dass diese Entwicklung grundsätzlich begrüßenswert ist, weist aber auch darauf hin, dass die Entbürokratisierung nur punktuelle Entlastungen bringt und nicht alle Herausforderungen im Pflegealltag adressiert.
Befugniserweiterungen für Pflegefachkräfte
Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist es, die Fachlichkeit und Handlungsspielräume von Pflegefachpersonen zu stärken. Konkret sieht das Gesetz vor, dass insbesondere hochschulisch ausgebildete oder speziell weitergebildete Pflegefachkräfte zusätzliche Befugnisse erhalten. Diese Befugnisse orientieren sich an bestehenden Modellvorhaben und sollen zunächst v.a. umfassen:
Kurze Einordnung:
Der Paritätische Gesamtverband weist u.a. darauf hin, dass diese Befugnisse rechtlich legitimiert werden, was viele berufliche Handlungen, die bereits heute informell erfolgen, formell absichert. Dennoch bleibt bisher völlig unklar, wie weitreichend diese neuen Aufgaben und Befugnisse in der Praxis refinanziert werden.
Maßnahmen zur Entbürokratisierung
Das Gesetz enthält zudem mehrere Maßnahmen, die darauf abzielen, Bürokratie in der Pflegepraxis zu reduzieren, insbesondere geht es u.a. um:
Kurze Bewertung:
Der Paritätische GV betont, dass diese Maßnahmen zwar entlastende Effekte haben, aber nicht den gesamten bürokratischen Aufwand treffen, der im Pflegealltag als belastend empfunden wird. Gerade im Bereich Vertragsgestaltung, Vergütungsstrukturen und Ressourcenverteilung sieht der Verband weiter sehr großen politischen und organisatorischen Handlungsbedarf.
Einordnung für die Mitgliedseinrichtungen/ Relevanz für Pflegeeinrichtungen und -fachkräfte
Die geplanten Befugniserweiterungen bedeuten für die Praxis:
Entbürokratisierung kann zu spürbaren Entlastungen führen, z. B. durch:
Ergänzende Hinweise und Informationen:
Der Paritätische Gesamtverband hat zu den Befugniserweiterungen und zur Entbürokratisierung in der Pflege eine Fachinformation veröffentlicht, die Sie hier finden: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/befugniserweiterungen-fuer-pflegefachkraefte-und-entbuerokratisierung-in-der-pflege-sollen-ab-2026-kommen/
Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Link: Bundesgesetzblatt 29.12.2025
Viele detaillierte Vereinbarungen zur konkreten Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen zwischen den Akteuren müssen noch verhandelt werden. (z.B. Festlegung konkreter Leistungen, Qualifikationen und Abrechnungsmodalitäten). Für die Vertragspartner auf Bundesebene stehen vielfältige Regelungsvorhaben und Verhandlungsthemen an, beispielhaft seinen hier genannt:
Wir informieren die paritätischen Mitglieder noch detailliert zu den Einzelheiten des Gesetzes, über weitere Entwicklungen zu o.g. Verhandlungsergebnissen und deren konkreter Umsetzung in der Praxis.
Wir werden aktuelle Themen, Umsetzungsfragen und Erfahrungen aus der Praxis zudem regelmäßig im Rahmen der monatlichen Austauschrunden im Jour Fixe Altenhilfe/ Pflege aufgreifen und uns mit den Mitgliedsorganisationen im fachlichen Austausch besprechen.