Befugniserweiterungen und Entbürokratisierung in der Pflege – Gesetz BEEP, gilt ab 1. Januar 2026

Der Bundestag hat dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege zugestimmt. Ab 2026 erhalten Pflegefachkräfte mehr Handlungsspielräume und rechtliche Sicherheit, zugleich sollen bürokratische Belastungen reduziert werden, mit Chancen, aber auch noch vielen offenen Fragen zur Umsetzung.

13.01.2026

Der Paritätische Gesamtverband informiert darüber, dass der Dt. Bundestag am 19. Dezember 2025 dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) zugestimmt hat. DiesesGesetz wurde danach auch vom Bundesrat bestätigt und ist am 29.12.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit ist es zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten.

Das Gesetz reiht sich in eine Reihe verschiedener gesetzlicher Maßnahmen ein, die die Kompetenzen von Pflegefachpersonen stärken und bürokratische Prozesse in der Pflege reduzieren sollen. Der Paritätische Gesamtverband betont, dass diese Entwicklung grundsätzlich begrüßenswert ist, weist aber auch darauf hin, dass die Entbürokratisierung nur punktuelle Entlastungen bringt und nicht alle Herausforderungen im Pflegealltag adressiert.

Befugniserweiterungen für Pflegefachkräfte

Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist es, die Fachlichkeit und Handlungsspielräume von Pflegefachpersonen zu stärken. Konkret sieht das Gesetz vor, dass insbesondere hochschulisch ausgebildete oder speziell weitergebildete Pflegefachkräfte zusätzliche Befugnisse erhalten. Diese Befugnisse orientieren sich an bestehenden Modellvorhaben und sollen zunächst v.a. umfassen:

  • Verabreichung von Injektionstherapien und Infusionen in definierten Bereichen (z. B. Wundversorgung, Diabetes, Demenz).
  • Verordnung von Hilfsmitteln und Medizinprodukten entsprechend den bisherigen Erfahrungen mit § 64 d SGB V-Modellvorhaben
  • Wichtig: die konkreten Leistungsinhalte und Qualifikationsanforderungen müssen über Verträge zwischen Selbstverwaltungspartnern (z. B. Kassenärztliche Bundesvereinigung, Krankenkassen, Pflegeverbände, Trägerorganisationen auf Bundesebene) noch verhandelt und festgelegt werden.

Kurze Einordnung:  

Der Paritätische Gesamtverband weist u.a. darauf hin, dass diese Befugnisse rechtlich legitimiert werden, was viele berufliche Handlungen, die bereits heute informell erfolgen, formell absichert. Dennoch bleibt bisher völlig unklar, wie weitreichend diese neuen Aufgaben und Befugnisse in der Praxis refinanziert werden.

Maßnahmen zur Entbürokratisierung

Das Gesetz enthält zudem mehrere Maßnahmen, die darauf abzielen, Bürokratie in der Pflegepraxis zu reduzieren, insbesondere geht es u.a. um:

  • Verlängerung der Prüfintervalle für ambulante Pflegedienste und teilstationäre Einrichtungen, die ein hohes Qualitätsniveau nachweisen: statt jährlicher Prüfung nun im Zweijahresrhythmus möglich
  • Vereinfachungen und Beschleunigungen in Vertrags- und Vergütungsverhandlungen zwischen Leistungserbringern, Pflegekassen und Vertragspartnern
  • Reduktion von Informations- und Dokumentationspflichten, soweit dies rechtlich möglich ist

Kurze Bewertung:

Der Paritätische GV betont, dass diese Maßnahmen zwar entlastende Effekte haben, aber nicht den gesamten bürokratischen Aufwand treffen, der im Pflegealltag als belastend empfunden wird. Gerade im Bereich Vertragsgestaltung, Vergütungsstrukturen und Ressourcenverteilung sieht der Verband weiter sehr großen politischen und organisatorischen Handlungsbedarf.

Einordnung für die Mitgliedseinrichtungen/ Relevanz für Pflegeeinrichtungen und -fachkräfte

Die geplanten Befugniserweiterungen bedeuten für die Praxis:

  • mehr rechtliche Sicherheit für Tätigkeiten, die Fachkräfte ohnehin vielfach bereits heute leisten
  • Potenzial für eine effizientere und fachlich fundierte Versorgung, insbesondere bei chronischen Beschwerden, Wundversorgung und Diabetesbetreuung
  • Mögliche erhöhte Anforderungen an Qualifikation, Dokumentation und Standardisierung der fachlichen Kompetenzen, da diese künftig vertraglich festgelegt werden

Entbürokratisierung kann zu spürbaren Entlastungen führen, z. B. durch:

  • Weniger Prüfintervalle bei gleichbleibender Qualitätsanforderung.
  • Vereinfachungen im Verhandlungsmanagement zwischen Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen und Vertragsparteien

Ergänzende Hinweise und Informationen:

Der Paritätische Gesamtverband hat zu den Befugniserweiterungen und zur Entbürokratisierung in der Pflege eine Fachinformation veröffentlicht, die Sie hier finden: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/befugniserweiterungen-fuer-pflegefachkraefte-und-entbuerokratisierung-in-der-pflege-sollen-ab-2026-kommen/

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Link: Bundesgesetzblatt 29.12.2025

Viele detaillierte Vereinbarungen zur konkreten Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen zwischen den Akteuren müssen noch verhandelt werden. (z.B. Festlegung konkreter Leistungen, Qualifikationen und Abrechnungsmodalitäten). Für die Vertragspartner auf Bundesebene stehen vielfältige Regelungsvorhaben und Verhandlungsthemen an, beispielhaft seinen hier genannt:

  • Empfehlungen Beratungsbesuche gem. § 37 Abs. 3 ff.
  • Stellenbeschreibung akademisierte Pflegefachkräfte gem. § 113b SGB XI.
  • Erstellung Empfehlungen zu Verträgen in gemeinschaftlichen Wohnformen gem. § 92c SGB XI und u.a. MuG für gemeinschaftliche Wohnformen gem. § 113 Abs. 1 SGB XI.
  • Wissenschaftlicher Auftrag zur Entwicklung eines Qualitätssystem für Pflege in gemeinschaftl. Wohnformen gem. § 113 Abs. 4 SGB XI.
  • Beauftragung einer Geschäftsstelle mit der Begleitung und Unterstützung einer fachlich fundierten Personal- und Organisationsentwicklung von Pflegeeinrichtungen gem. § 113d SGB XI.
  • Bundesempfehlungen zu Verfahrensvereinfachungen bei Vergütungsverhandlungen gem. § 86c SGB XI
  • Vereinbarungen zur Erbringung von Heilkunde durch speziell geschulte Pflegefachkräfte gem. § 73d SGB V.

Wir informieren die paritätischen Mitglieder noch detailliert zu den Einzelheiten des Gesetzes, über weitere Entwicklungen zu o.g. Verhandlungsergebnissen und deren konkreter Umsetzung in der Praxis.  

Wir werden aktuelle Themen, Umsetzungsfragen und Erfahrungen aus der Praxis zudem regelmäßig im Rahmen der monatlichen Austauschrunden im Jour Fixe Altenhilfe/ Pflege aufgreifen und uns mit den Mitgliedsorganisationen im fachlichen Austausch besprechen.