Beschluss der Pflegesatzkommission zur Ausbildungsumlage für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen für das Kalenderjahr 2026

Die Pflegesatzkommission nach § 86 SGB XI hat am 13.11.2025 die Ausbildungszuschläge für das Jahr 2026 beschlossen.

06.02.2026

Die Pflegesatzkommission nach § 86 SGB XI hat am 13.11.2025 die Ausbildungszuschläge für das Jahr 2026 beschlossen.

Für die Berechnung des Ausbildungszuschlages zur Finanzierung des Umlagebetrages nach § 26 PflBG wird für den ambulanten Bereich ein einheitlicher Ausbildungszuschlag in Höhe von

0,00281 EUR/Punkt

für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 festgelegt.

Für die Berechnung des Ausbildungszuschlages zur Finanzierung des Umlagebetrages nach § 26 PflBG wird für den stationäre Bereich (teilstationäre, Kurzzeit- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen) ein einheitlicher Ausbildungszuschlag in Höhe von

3,92 EUR/Tag

für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 festgelegt.

Vorausgegangen war die Ermittlung des Gesamtfinanzierungsbedarf durch den Sächsischen Ausbildungsfonds Pflegeberufe.

Der Vergütungszuschlag ist auf der Abrechnung separat auszuweisen.

Als Anlage fügen wir den dazugehörigen Beschluss sowie das Rundschreiben der Kommission nach § 86 SGB XI an.

Mit E-Mail vom 14. November 2025 haben wir diese Informationen bereits per E-Mail zur Verfügung gestellt.

Das Rundschreiben wird auch auf der Website www.kommissionen-sachsen.de veröffentlicht.

Anlagen

Anlage Gesamtfinanzierungsbedarf 2026

Beschluss 6_2025 Ausbildungszuschlages zur Finanzierung des Umlagebetrages nach § 26 PflBG

Kommission SGB XI Rundschreiben 5_2025 Ausbildungszuschlages zur Finanzierung des Umlagebetrages nach § 26 PflBG