Pflegereform 2026: Entwurf Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNOG): Paritätischer warnt vor Leistungskürzungen und finanziellen Mehrbelastungen

Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll die Pflegeversicherung stabilisieren. Der Paritätische Gesamtverband kritisiert die am 4.Juni 2026 bekannt gewordenen Pläne als unausgewogen und warnt vor Leistungskürzungen, steigenden Eigenanteilen sowie zusätzlichen Belastungen für Einrichtungen, Beschäftigte und Angehörige.

04.06.2026

Mit dem am 4. Juni 2026 bekannt gewordenen Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) will die Bundesregierung die finanzielle Stabilität der Sozialen Pflegeversicherung sichern. Hintergrund ist ein für 2027 erwartetes Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro. Der Entwurf sieht eine Kombination aus Ausgabenbegrenzungen und Einnahmesteigerungen vor.

Der Gesetzentwurf ist bis zum jetzigen Zeitpunkt (Stand: 4.6.2026) noch nicht offiziell veröffentlicht worden. Diese Fachinformation dient daher lediglich einer ersten Information unserer Mitglieder. 

Das Gesetzgebungsverfahren steht noch am Anfang; Änderungen am Entwurf sind ausdrücklich möglich. Bereits vor der parlamentarischen Beratung stößt das Gesetzesvorhaben auf erhebliche Kritik.

Einige geplante Änderungen im Kurzüberblick:

  • Anpassungen einzelner Leistungsansprüche zur Kostendämpfung
  • Abschaffung des Entlastungsbetrags für Pflegegrad 1, dafür Fokus auf Prävention,
  • ebenfalls Veränderungen bei Pflegegrad 2 und 3 geplant)
  • Verschiebung geplanter Leistungsverbesserungen in der stationären Pflege
  • Keine Begrenzung der Eigenanteile in stationären Einrichtungen
  • Stärkere Ausrichtung auf häusliche Pflege (u.a. Einführung von Leistungsbudgets geplant)
  • Einführung eines neuen Leistungsanspruchs „Pflegebegleitung“
  • Höhere Pflegeversicherungsbeiträge für Kinderlose
  • Änderungen bei der Refinanzierung tariflicher Vergütungen

Erste Einordnung und scharfe Kritik des Paritätischen Gesamtverbandes vom 4.Juni 2026

Der Paritätischer Gesamtverband bewertet den Referentenentwurf in einem erstes Pressestatement deutlich kritisch. Link: Pressemitteilung Paritätischer Gesamtverband vom 4. Juni 2026 „Pflegeneuordnungsgesetz grundlegend falsch ausgerichtet und enttäuschend“

Aus Sicht des Verbandes steht nicht eine nachhaltige Reform im Vordergrund, sondern eine kurzfristige Konsolidierung der Pflegeversicherung zulasten von Pflegebedürftigen, Angehörigen, Einrichtungen und Beschäftigten. Besonders bemängelt wird die fehlende langfristige Perspektive der Reform. Statt die strukturellen Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung zu lösen, würden vor allem kurzfristige Einsparziele verfolgt. 

Während die Bundesregierung die finanzielle Stabilität der Sozialen Pflegeversicherung sichern will, warnen Verbände vor Leistungseinschränkungen, steigenden Belastungen für Pflegebedürftige sowie einer möglichen Schwächung der Tarifbindung in der Pflege.

Die wichtigsten Kernkritikpunkte sind:

  • Fokus auf kurzfristige Haushaltskonsolidierung statt struktureller Reform
  • Keine nachhaltige Lösung der Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung
  • Steigende Eigenanteile in der stationären Pflege
  • Mögliche Schwächung der Tarifbindung in der Pflege
  • Zusätzliche Belastungen für Pflegeeinrichtungen und Beschäftigte
  • Verschlechterungen für pflegende Angehörige, insbesondere bei sozialer Absicherung
  • Fehlende spürbare Stärkung der ambulanten Versorgung
  • Faktische Leistungskürzungen durch veränderte Leistungsregelungen
  • Risiken durch mögliche Verschärfungen im Pflegebegutachtungsverfahren

Weiteres Vorgehen

  • Abwarten der offiziellen Veröffentlichung des Gesetzentwurfes. Wird in Kürze erwartet.
  • Der Gesetzentwurf befindet sich im frühen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens, Änderungen sind daher noch möglich.
  • Eine vertiefte Befassung mit den Inhalten des Referentenentwurfs erfolgt in den kommenden Tagen.
  • Der Verband wird die weitere Gesetzesentwicklung eng begleiten und Bewertungen in die laufenden Stellungnahmen auf Bundesebene einbringen.
  • Mitgliedseinrichtungen werden dabei einbezogen und fortlaufend über neue Entwicklungen, Erkenntnisse sowie mögliche Auswirkungen für die Praxis informiert.