QA Pflege: Bundeseinheitliche Empfehlungen zum Gewaltschutz in der Pflege veröffentlicht

Der Qualitätsausschuss Pflege hat bundeseinheitliche Empfehlungen zum Gewaltschutz beschlossen und veröffentlicht. Die Empfehlungen sollen Pflegeeinrichtungen dabei unterstützen, Gewalt vorzubeugen, sicher zu handeln und Pflegebedürftige wie Mitarbeitende wirksam zu schützen. Das BMG und die Liga Sachsen kündigen passende Veranstaltungen an.

27.04.2026
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Erstellt von Claudia Österreicher, Referentin Pflege | Altenhilfe | Hospiz

Der Qualitätsausschuss Pflege hat am 17. Februar 2026 bundeseinheitliche Empfehlungen zur Gestaltung von Prozessen zur Förderung des Gewaltschutzes in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten beschlossen. Die Nichtbeanstandung des Beschlusses durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erfolgte nun am 01. April 2026.

Mit den bundeseinheitlichen Empfehlungen liegt erstmals ein bundesweit abgestimmter Orientierungsrahmen vor, der Pflegeeinrichtungen und -dienste dabei unterstützt, Gewaltschutz systematisch, transparent und nachhaltig in ihre Qualitäts- und Organisationsentwicklung zu integrieren.

Hintergrund:

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie das ehemalige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hatten den Qualitätsausschuss Pflege im Frühjahr 2025 gemäß § 113b Absatz 4 Satz 3 SGB XI mit der Entwicklung bundeseinheitlicher Empfehlungen zum Gewaltschutz in der Pflege beauftragt.

Ziel war es, ein praxisnahes und einheitliches Rahmenwerk zu schaffen, das Pflegeeinrichtungen und -diensten bei der systematischen Stärkung des Gewaltschutzes unterstützt.

Die Empfehlungen traten mit ihrer Veröffentlichung auf der Webseite der Geschäftsstelle des Qualitätsausschusses Pflege  am 22.04.2026 in Kraft.

Adressaten und Zielsetzung:

Die Empfehlungen zum Gewaltschutz gelten für:

  • vollstationäre Pflegeeinrichtungen inklusive Kurzzeitpflegeeinrichtungen,
  • teilstationäre Pflegeeinrichtungen (Tagespflege) und
  • ambulante Pflege- und Betreuungsdienste

Die Empfehlungen dienen (neben bereits in den Einrichtungen vorliegenden Gewaltschutzkonzepten und -maßnahmen und der bestehenden Expertise von Pflegenden) dazu, die Pflegeeinrichtungen für eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Gewaltschutz zu sensibilisieren. Gleichzeitig dienen sie als fachlich fundierte Orientierung bei der Umsetzung entsprechender Schutzmaßnahmen.

Die Empfehlungen zielen v.a. darauf ab,

  • den professionellen Umgang mit Gewalt und Gewaltprävention im Pflegealltag zu stärken,
  • pflegebedürftige Menschen wirksam vor Gewalt, Übergriffen und Grenzverletzungen zu schützen,
  • Mitarbeitende zu entlasten und ebenfalls vor Gewalt zu schützen,
  • Gewalt offen zu thematisieren, Risiken frühzeitig zu erkennen und angemessen zu handeln

Dabei wird ein weit gefasster Gewaltbegriff zugrunde gelegt, der u.a. physische, psychische, strukturelle und institutionelle Gewalt umfasst.

Die Empfehlungen richten sich an:

  • Pflegekräfte aller Qualifikationsniveaus
  • Leitungskräfte und Träger von Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten
  • Mitarbeitende anderer Berufsgruppen in der Pflege
  • Angehörige sowie Betroffene

Wichtige inhaltliche Punkte der Empfehlung sind:   

  • Umfassendes Verständnis von Gewalt
  • Gemeinsame Verantwortung für Gewaltschutz (Leitung, Mitarbeitende, Angehörige, externe Akteure)
  • Empfehlung zur Entwicklung eines einrichtungsindividuellen Gewaltschutzkonzepts
  • Klare personelle Zuständigkeiten und Ansprechpersonen
  • Durchführung von Risiko- und Ressourcenanalysen
  • Regelmäßige Aufklärung, Sensibilisierung und Schulung
  • Geregelter Umgang mit Gewaltvorfällen, einschließlich Dokumentation
  • Anonyme und schützende Meldewege
  • Einbindung externer Fach- und Beratungsstellen
  • Regelmäßige Evaluation und Weiterentwicklung der Maßnahmen

Sie dienen als praxisnahes Informationsangebot und Nachschlagewerk und enthalten konkrete Hinweise zur Entwicklung, Umsetzung und Weiterentwicklung von Maßnahmen im Gewaltschutz, u.a. zu:

  • Organisations- und Prozessgestaltung
  • Haltung, Kultur und Verantwortung im Umgang mit Gewalt
  • Prävention, Intervention und Nachsorge
  • Beteiligung von Pflegebedürftigen und Mitarbeitenden
  • Schulung, Sensibilisierung und Unterstützung von Teams

Dokument hier abrufbar:  

Die Empfehlungen zum Gewaltschutz stehen im Downloadbereich der Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege zur Verfügung: https://gs-qsa-pflege.de/download-weiteres

Hinweise auf relevante Veranstaltungen zum Thema:  

1. Der GKV- Spitzenverband, die Leistungserbringerverbände auf Bundesebene sowie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) greifen die Empfehlungen in einer bundesweiten Fachveranstaltung „Gewaltschutz in der Pflege“ auf. Die Veranstaltung findet am 18. Mai 2026 statt und soll Raum für fachliche Einordnung, Austausch und Nachfragen bieten.
Eine offizielle Einladung liegt derzeit noch nicht vor; bei Interesse empfehlen wir jedoch, den Termin bereits vorzumerken.

2. Darüber hinaus laden die Verbände der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen ihre Mitglieder am 22. September 2026 zum Liga-Fachtag unter dem Titel: „Haltung zeigen – Gewalt begegnen – Pflegekultur stärken“ nach Dresden ein. Die Veranstaltung bietet Gelegenheit, Aspekte des Gewaltschutzes vor dem Hintergrund von Haltung, Organisationskultur und Praxisentwicklung vertiefend zu diskutieren. Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung.

Auch hier wird eine offizielle Einladung folgen. Interessierte sind eingeladen, sich den Termin bereits vorzumerken. (siehe auch Fachinformation vom 20.02.2026 „Save the Date: Liga Fachtag“)