Der Qualitätsausschuss Pflege hat bundeseinheitliche Empfehlungen zum Gewaltschutz beschlossen und veröffentlicht. Die Empfehlungen sollen Pflegeeinrichtungen dabei unterstützen, Gewalt vorzubeugen, sicher zu handeln und Pflegebedürftige wie Mitarbeitende wirksam zu schützen. Das BMG und die Liga Sachsen kündigen passende Veranstaltungen an.
Der Qualitätsausschuss Pflege hat am 17. Februar 2026 bundeseinheitliche Empfehlungen zur Gestaltung von Prozessen zur Förderung des Gewaltschutzes in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten beschlossen. Die Nichtbeanstandung des Beschlusses durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erfolgte nun am 01. April 2026.
Mit den bundeseinheitlichen Empfehlungen liegt erstmals ein bundesweit abgestimmter Orientierungsrahmen vor, der Pflegeeinrichtungen und -dienste dabei unterstützt, Gewaltschutz systematisch, transparent und nachhaltig in ihre Qualitäts- und Organisationsentwicklung zu integrieren.
Hintergrund:
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie das ehemalige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hatten den Qualitätsausschuss Pflege im Frühjahr 2025 gemäß § 113b Absatz 4 Satz 3 SGB XI mit der Entwicklung bundeseinheitlicher Empfehlungen zum Gewaltschutz in der Pflege beauftragt.
Ziel war es, ein praxisnahes und einheitliches Rahmenwerk zu schaffen, das Pflegeeinrichtungen und -diensten bei der systematischen Stärkung des Gewaltschutzes unterstützt.
Die Empfehlungen traten mit ihrer Veröffentlichung auf der Webseite der Geschäftsstelle des Qualitätsausschusses Pflege am 22.04.2026 in Kraft.
Adressaten und Zielsetzung:
Die Empfehlungen zum Gewaltschutz gelten für:
Die Empfehlungen dienen (neben bereits in den Einrichtungen vorliegenden Gewaltschutzkonzepten und -maßnahmen und der bestehenden Expertise von Pflegenden) dazu, die Pflegeeinrichtungen für eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Gewaltschutz zu sensibilisieren. Gleichzeitig dienen sie als fachlich fundierte Orientierung bei der Umsetzung entsprechender Schutzmaßnahmen.
Die Empfehlungen zielen v.a. darauf ab,
Dabei wird ein weit gefasster Gewaltbegriff zugrunde gelegt, der u.a. physische, psychische, strukturelle und institutionelle Gewalt umfasst.
Die Empfehlungen richten sich an:
Wichtige inhaltliche Punkte der Empfehlung sind:
Sie dienen als praxisnahes Informationsangebot und Nachschlagewerk und enthalten konkrete Hinweise zur Entwicklung, Umsetzung und Weiterentwicklung von Maßnahmen im Gewaltschutz, u.a. zu:
Dokument hier abrufbar:
Die Empfehlungen zum Gewaltschutz stehen im Downloadbereich der Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege zur Verfügung: https://gs-qsa-pflege.de/download-weiteres
Hinweise auf relevante Veranstaltungen zum Thema:
1. Der GKV- Spitzenverband, die Leistungserbringerverbände auf Bundesebene sowie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) greifen die Empfehlungen in einer bundesweiten Fachveranstaltung „Gewaltschutz in der Pflege“ auf. Die Veranstaltung findet am 18. Mai 2026 statt und soll Raum für fachliche Einordnung, Austausch und Nachfragen bieten.
Eine offizielle Einladung liegt derzeit noch nicht vor; bei Interesse empfehlen wir jedoch, den Termin bereits vorzumerken.
2. Darüber hinaus laden die Verbände der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen ihre Mitglieder am 22. September 2026 zum Liga-Fachtag unter dem Titel: „Haltung zeigen – Gewalt begegnen – Pflegekultur stärken“ nach Dresden ein. Die Veranstaltung bietet Gelegenheit, Aspekte des Gewaltschutzes vor dem Hintergrund von Haltung, Organisationskultur und Praxisentwicklung vertiefend zu diskutieren. Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung.
Auch hier wird eine offizielle Einladung folgen. Interessierte sind eingeladen, sich den Termin bereits vorzumerken. (siehe auch Fachinformation vom 20.02.2026 „Save the Date: Liga Fachtag“)