Rundschreiben Nr. 1-2026 der Pflegesatzkommission § 86 SGB XI zur Finanzierung der Geschäftsstelle

Die Pflegesatzkommission hat für das Jahr 2026 die Finanzierung der Geschäftsstelle mit einem einheitlichen Umlagebetrag in Höhe von 18 Euro je Einrichtung beschlossen.

17.03.2026

Die Pflegesatzkommission nach SGB XI (PSK) hat in ihrer Sitzung am 12. März 2026 die Festlegung der Umlagen für die Finanzierung der Geschäftsstelle der SGB-Kommissionen 2026 wie folgt beschlossen:

Die Pflegesatzkommission nach § 86 SGB XI beschließt, dass die Finanzierung der Geschäftsstelle der SGB-Kommissionen entsprechend § 4 (5) der Geschäftsordnung der Pflegesatzkommission 2026 mit einem einheitlichen Umlagebetrag in Höhe von 18 € je Einrichtung erfolgt.

Die Umlage wird für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026 berechnet.

Die Geschäftsstelle ist bei der Diakonie Sachsen e.V. angesiedelt. Seit dem letzten Jahr wird der Umlagebetrag direkt durch das Diakonische Werk der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens e.V. gefordert und den Pflegeeinrichtungen in Rechnung gestellt. Hierzu wurde detailliert in einem Anschreiben zur Umstellung des Umlageverfahrens informiert.

Bitte teilen Sie ggf. Änderungsmeldungen in folgender Excel-Tabelle mit, welche Sie per Mail an geschaeftsstelle.sgb (at) kommissionen-sachsen.de (Fr. Vicky Hilscher).

Das Rundschreiben wird nicht mehr per Mail versandt, sondern wird auf der Website veröffentlicht und ist hier abrufbar: www.kommissionen-sachsen.de