vollstationäre Altenhilfe: aktuelle Antragsunterlagen für Pflegesatzverhandlungen

Die Pflegesatzkommission nach § 86 SGB XI hat die Änderung bei der Refinanzierung von Leitungs- und Verwaltungsaufwand beschlossen.

06.05.2026
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Erstellt von Andrea Wetzel, Referentin Entgelte Pflege (SGB XI)

Im Rahmen eines Modellvorhabens wurde die neue Struktur seit 1.6.2025 erprobt. Sie soll zu einer erheblichen Vereinfachung der Verhandlungsführung beitragen und den unterschiedlichen Ausgestaltungspraxen durch die Träger vor Ort entsprechen. In der erfolgten Evaluation konnten praktische Umsetzbarkeit und wirtschaftliche Angemessenheit durch die Modelleinrichtungen bestätigt werden.

Die Pflegesatzkommission nach § 86 SGB XI hat daher nun die Änderung bei der Refinanzierung von Leitungs- und Verwaltungsaufwand beschlossen.

Demnach werden für Pflegesatzvereinbarungen mit Laufzeitbeginn ab 01.07.2026 die Positionen 

  • Personalkosten (1.4. Leitung und Verwaltung) sowie 
  • Sachkosten (2.4. Verwaltungsbedarf, 2.5. Zentrale Verwaltungsdienste) und 
  • Fremdleistungen (3.5. Verwaltung) 

durch folgende Positionen ersetzt

  • Personalkosten (1.4. Einrichtungsleitung) 
  • Sachkosten (Verwaltungsbudget, ggf. Budgetaufschlag).

Verhandelbar sind nun:

Für die Einrichtungsleitung Personalkosten in Abhängigkeit der Einrichtungsgröße für bis zu 2,0 VK. Anerkannt werden konkret für

  • Einrichtungen bis 40 Plätze bis zu 0,75 VK*
  • Einrichtungen bis 80 Plätze bis zu 1 VK*
  • Einrichtungen bis 150 Plätze bis zu 1,5 VK*
  • Einrichtungen ab 151 Plätze bis zu 2 VK*

Für das Verwaltungsbudget max. 7% aus der Gesamtsumme der Personalkosten, Sachkosten und Fremdleistungen ohne die bisherigen Positionen 1.4., 2.4., 2.5. und 3.5. und Aufwendungen für § 43b.

Damit sind alle bisher in den Personalaufwendungen für Verwaltungsmitarbeitende sowie Sachaufwendungen und Fremdleistungen für Verwaltungsbedarf und zentrale Verwaltungsdienste abgedeckt. Rezeptionsdienste bleiben hiervon unberührt.

*Einrichtungen, die die mögliche VK-Zahl mit Personal vor Ort nicht voll ausschöpfen, können in Höhe der Differenz einen Budgetaufschlag erhalten. Dieser Aufschlag errechnet sich aus der Differenz VK multipliziert mit 95.400 € € jährliche AG Personalkosten. Dieser Betrag wird mit der Steigerung des Grundlohns p.a. (gemäß § 72 Abs. 3 SGB XI) jeweils zum 1.1. fortentwickelt. Diese Steigerung um die Grundlohnsumme erfolgt erstmals zum 01.01.2027.

In Einrichtungen, in denen die bisherige Refinanzierung für Leitung und Verwaltung nach der neuen Herangehensweise nicht mehr erreicht wird, können die bisherigen Vereinbarungsergebnisse in der Verhandlung entsprechend berücksichtigt werden (Besitzstand). Diese sind durch Anpassung des Prozentsatzes in den Antragsunterlagen abbildbar. Eine Berechnungshilfe befindet sich gerade in der Erarbeitung.

Details zu den Inhalten des Verwaltungsbudgets finden sich im Rundschreiben 2 der Pflegesatzkommission: RS 2/2026

Bitte verwenden Sie für die Beantragung neuer Pflegesätze stets die aktualisierten Antragsunterlagen auf der Seite der AOK Plus: Antragsunterlagen.

Fragen rund um die Antragsstellung beantworten wir gerne. Bitte senden Sie dafür ein E-Mail an entgelte (at) parisax.de