Die AOK Plus informierte alle stationären Pflegeeinrichtungen postalisch, die über den 01.01.2025 hinaus keine neue Pflegesatzvereinbarung mit Berücksichtigung der neuen Leistungsbeträge abgeschlossen haben.
Alle Pflegeeinrichtungen, die über den 01.Januar 2025 hinaus keine neue Pflegesatzvereinbarung mit Berücksichtigung der neuen Leistungsbeträge abgeschlossen haben, wurden von der AOK Plus im Oktober postalisch informiert und erhielten eine Berechnungssystematik, mit der sie ihre neuen einrichtungseinheitlichen Eigenanteile ab 01.01.2025 selbst ermitteln konnten.
Die Berechnungssystematik der AOK Plus enthält einen Fehler. In der Spaltenbezeichnung zum einrichtungseinheitlichen Eigenanteil ist der, ,,einrichtungsindividuelle Eigenanteil pro Monat und Pflegebedürftigem‘‘ aufgeführt. Richtig muss es der ,,einrichtungsindividuelle Eigenanteil pro Tag und Pflegebedürftigen‘‘, heißen.
Die Kommission SGB XI hat am 07.11.2024 in ihrer Sitzung beschlossen, dass die jeweilige Pflegeeinrichtung bzw. die Mitarbeiter der AOK Plus berechtigt sind, eine Korrektur des Fehlers (streichen des Wortes Monat und überschreiben durch Tag) handschriftlich vorzunehmen.
Mit diesem Vorgehen soll zusätzlicher Aufwand vermieden und eine Klarstellung für weitere Abrechnungsprozesse / Vereinbarungen getroffen werden.
Heidi Nobis
Koordination Referat Entgelte Altenhilfe/ Pflege
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