Altenhilfe stationär: Überarbeitung der vereinfachten Pflegesatzverfahren für stationäre Pflegeeinrichtungen.

In den Antragsunterlagen für die vereinfachten Pflegesatzverfahren wurden die Maximalwerte für Sachkosten, Fremdleistungen und die Sozialversicherungsbeiträge angepasst.

26.11.2024

Die Pflegesatzkommission nach § 86 SGB XI hat am 07.11.2024 neue Maximalwerte für Sachkosten, Fremdleistungen und die Steigerung der Sozialversicherungsbeiträge für das vereinfachte Verfahren stationäre Pflegeeinrichtungen, beschlossen.

Ab dem 01.01.205 beträgt der Maximalwert für Sachkosten 3,5% und für Fremdleistungen 5,0%.

Die aktuellen Sozialversicherungsbeiträge werden um 0,5% gesteigert.

SV Beitrag

Prognose 2025

in %

gesamt

AG

AN

KV

17,200

8,600

8,60

RV

18,600

9,300

9,300

AV

2,600

1,300

1,300

PV*mit Kind

3,60

1,3

2,3

Gesamt

 

20,5

 

U2

100% Erstattung

0,640

 

U1

50% Erstattung

2,150

 

Insolvenzgeld

 

0,060

 

 

Gesamt+ U2+ Insolvenzgeld

21,2

 

 

Gesamt +U1+U2+Insolvenzgeld

23,35

 

 

Die Angabe der IST- Kosten im Tabellenblatt Personalkosten ist Bestandteil der Antragsunterlagen und verpflichtend auszufüllen.

Wir informieren Sie, sobald die Antragsunterlagen auf den Seiten der AOK Plus veröffentlicht wurden und Ihnen zur Verfügung stehen.

Heidi Nobis 
Referentin Koordination Pflege/Teilhabe
Telefon: 0351– 82871 – 149  
Fax:  0351/ 82871 100                                            
E-Mail: heidi.nobis (at) parisax.de