Altenhilfe teilstationär: Überarbeitung der vereinfachten Pflegesatzverfahren für teilstationäre Pflegeeinrichtungen

In den Antragsunterlagen für die vereinfachten Pflegesatzverfahren wurden die Maximalwerte für Sachkosten, Fremdleistungen, Fahrtkosten und die Sozialversicherungsbeiträge angepasst.

26.11.2024

Die Pflegesatzkommission nach § 86 SGB XI hat am 07.11.2024 neue Maximalwerte für Sachkosten, Fremdleistungen, Fahrtkosten und die Steigerung der Sozialversicherungsbeiträge für das vereinfachte Verfahren teilstationäre Pflegeeinrichtungen, beschlossen.

Ab dem 01.01.205 beträgt der Maximalwert für Sachkosten 3,5% und für Fremdleistungen 5,0%.

Die Fahrtkosten werden in den Antragsunterlagen in interne und externe Fahrdienste unterschieden. Der Maximalwert für interne Fahrdienste beträgt ab dem 01.01.2025 18,50 Euro und für externe Fahrdienste 21,00 Euro.

Die aktuellen Sozialversicherungsbeiträge werden zum 01.01.2025 um 0,5% gesteigert.

SV Beitrag

Prognose 2025

in %

gesamt

AG

AN

KV

17,200

8,600

8,60

RV

18,600

9,300

9,300

AV

2,600

1,300

1,300

PV*mit Kind

3,60

1,3

2,3

Gesamt

 

20,5

 

U2

100% Erstattung

0,640

 

U1

50% Erstattung

2,150

 

Insolvenzgeld

 

0,060

 

 

Gesamt+ U2+ Insolvenzgeld

21,2

 

 

Gesamt +U1+U2+Insolvenzgeld

23,35

 

Die Angabe der IST- Kosten im Tabellenblatt Personalkosten ist Bestandteil der Antragsunterlagen und verpflichtend auszufüllen.

Wir informieren Sie, sobald die Antragsunterlagen auf den Seiten der AOK Plus veröffentlicht wurden und Ihnen zur Verfügung stehen.

Heidi Nobis
Referentin Koordination Pflege/Teilhabe 
Telefon: 0351– 82871 – 149  
Fax:      0351/ 82871 100 
E-Mail: heidi.nobis (at) parisax.de