ambulante Altenhilfe: Abrechnung der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI für AOK Versicherte ab dem 01.01.2025

Die AOK Sachsen hat für die Abrechnung der Verhinderungspflege nach §39 SGB XI per Datenaustausch neue Gebührenpositionen veröffentlicht.

12.02.2025

Ergänzend zu unserer E-Mail vom 18.12.2024 möchten wir aufgrund einiger Nachfragen nochmals auf die geänderte Regelung zur Abrechnung der Verhinderungspflege nach § 39 SGB X und das neue Gebührenpositionsnummernverzeichnis der AOK Plus hinweisen. Die Regelung gilt ab 1.1.2025 und nur für die Abrechnung der Versicherten der AOK Plus.

Information der AOK Plus:

Ab 01.01.2025 gelten für die Abrechnung der stundenweise Verhinderungspflege zusätzlich folgende Gebührenpositionsnummern pro Minute:

  • 0702011 – Begleitung zum Arztbesuch
  • 0702012 – Begleitung zum Behördenbesuch
  • 0702013 – Körperbezogene Pflegemaßnahmen (Grundpflege)
  • 0702014 – Hilfen zur Haushaltsführung (hauswirtschaftliche Versorgung)

Die Gebührenpositionen für die Anlieferung „je 15 Minuten“ entfallen damit zum 31.12.2024.

Zusätzlich wurden folgende Gebührenpositionsnummern für die pflegerische Betreuung im Rahmen der stundenweisen Verhinderungspflege für die Zeitarten „je Minute“ und „je Stunde“ mit aufgenommen:

  • 0702045 – pflegerische Betreuungsmaßnahme je Stunde
  • 0702015 – pflegerische Betreuungsmaßnahme je Minute 

Tageweise Verhinderungspflege

Die Überarbeitung der Gebührenpositionen für die stundenweise Verhinderungspflege haben wir zum Anlass genommen, auch eine Prüfung der Abrechnungsmodalitäten für die tageweise Verhinderungspflege vorzunehmen. In der Vergangenheit erreichten uns Anfragen bezüglich des Leistungskomplex 25 „nicht verrichtungsbezogene Leistungen“. Dieser Leistungskomplex wurde damals geschaffen, um Leistungserbringern eine Möglichkeit anzubieten, Leistungen, die zusätzlich und nicht verrichtungsbezogen sind, im Rahmen des Datenaustausches abrechnen zu können. Aufgrund der aktuellen Anfragen haben wir eine Prüfung des Gebührenpositionsnummernverzeichnis vorgenommen und uns dafür entschieden den kassenindividuellen Leistungskomplex 25 nicht mehr zu verwenden. Nach aktuellem Stand ist der Leistungskomplex 25 nunmehr nicht mehr erforderlich. Für die Abrechnung der zusätzlichen Betreuungsmaßnahmen kann der vertraglich vereinbarte Leistungskomplex 30 „Pflegerische Betreuungsmaßnahmen (Häusliche Betreuung) verwendet werden.

Alle beschriebenen Änderungen sind ab dem 01.01.2025 (Abrechnungsmonat) anzuwenden.

Als Anlage finden Sie das neue Gebührenpositionsnummernverzeichnis, dieses gilt nur für die Abrechnung der Verhinderungspflege bei der AOK Sachsen.

Heidi Nobis
Referat Entgelte Altenhilfe/ Pflege 
Tel.: 0351-82871-149 
E-Mail: heidi.nobis (at) parisax.de

Anlage

Gebührenpositionsnummernverzeichnis AOK Sachsen gültig ab 01.01.2025