Voraussetzung für die Anwendung des regional üblichen Entgeltniveaus +10% ab 01.01.2025 ist die unterzeichnete Anerkenntniserklärung zur Zahlung der durchschnittlichen Stundenlöhne in Höhe von 10 Prozent über dem regionalen Entgeltniveau 2025 pro Beschäftigtengruppe
Die Mitglieder des Paritätischen Sachsen wurden über die Verhandlungsergebnisse zum regional üblichen Entgelt ab dem 01.01.2025 informiert, zuletzt in der Videokonferenz vom Referat Entgelte am 03.12.2024 sowie der Fachinformation vom 29.11.2024.
Neu ab dem 1.1.2025:
Es besteht ab 1.1.2025 die Möglichkeit, der Vertragsvariante „Vergütungsvereinbarung regional übliches Entgelt +10%“ mit entsprechend höherem Punktwert/ höheren Preisen beizutreten.
Der Punktwert für die Vertragsvariante „regional übliches Entgelt+10%“ beträgt für die vereinbarte Laufzeit 01.01.2025 – 31.12.2025 0,0759 € pro Punkt.
Ein Beitritt zum regional üblichen Entgelt +10% ist auch nach dem 01.01.2025 möglich.
Der Beitritt ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden; u.a. an die Unterzeichnung der Beitritts-/Anerkenntniserklärungen mit der Verpflichtung zur Zahlung der durchschnittlichen Stundenlöhne in Höhe von 10 Prozent über dem regionalen Entgeltniveau 2025 pro Beschäftigtengruppe.
Die durchschnittliche Vergütung pro Beschäftigtengruppe für das regional übliches Entgeltniveau+10 % beträgt gemäß der Landesvereinbarung ab dem 01.01.2025:
Wenn Sie der Vergütungsvereinbarung regional übliches Entgeltniveau +10% ab 01.01.2025 beitreten, senden Sie bitte die zutreffenden Formulare aus der Anlage bis spätestens 11.12.2025 an: entgelte@parisax.de und katrin.goebe@parisax.de.
Heidi Nobis
Koordination Referat Entgelte Altenhilfe/ Pflege heidi.nobis (at) parisax.de
Anlagen