ambulante Altenhilfe: Anpassung LK-System LK 30 (Pflegerische Betruungsmaßnahmen) und Information zur Aufhebung Gremienvorbehalt Vergütungsergebnis Pauschalverhandlungen ab 1.Juli 2024

Sie erhalten Informarmationen zu: Anpassung des Leistungskomplexsystem für alle sächsischen Pflegedienste im LK 30 auf 168 Pkt, gültig ab 1.Juli 2024 nach Beschluss in Kommission SGB XI und dass der Gremienvorbehalt zum amb. Vergütungsergebnis vom 1.Juli 2024 (nur für PATT, TVÖD & Haustarifvertrag Volkssolidarität Leipziger Land) aufgehoben ist.

14.06.2024

Anpassung des Leistungskomplexsystems für die ambulante Pflege zum 01.07.2024 - LK 30 - neu 168 Punkte, gültig ab 1.Juli 2024 nach Beschluss in Kommission SGB XI – Info Gremienvorbehalt Vergütungsergebnis vom 1.Juli 2024 aufgehoben

Wie bereits in den zurückliegenden Informationsveranstaltungen vorangekündigt, wurde in der Kommission SGB XI (Pflegesatzkommission) im Umlaufverfahren am 11.Juni 2024 folgender Beschluss zur Neubewertung des LK 30 gefasst, der in der Umsetzung bereits ab 1.Juli 2024 möglich ist.  
Bitte beachten Sie in der Umsetzung ggf. ihre internen vertraglichen Ankündigungsfristen im Pflegevertrag gg.über den Pflegebedürftigen.

Sie erhalten hierzu auch noch offizielles Schreiben der Pflegesatzkommission mit dem Beschluss, wir möchten sie jedoch vorab informieren. (Parallel wurde am 14.Juni eine gleichlautende E-Mail an alle paritätischen Pflegedienste versandt.)

Inhalt:

·         Die Mitglieder der Kommission SGB XI/ Pflegesatzkommission SGB XI haben zum 1. Juli 2024 die Punktzahl des Leistungskomplexes 30 im Leistungskomplexsystem für die ambulante Pflege von bisher 160 Punkten auf NEU: 168 Punkte  angehoben.  (Der LK 30 ist weiterhin mehrfach abrechenbar.)

·         Diese Änderung gilt für alle Pflegedienste in Sachsen ab 1.Juli 2024.

Begründung:

·         Nach Inkrafttreten der Maßstäbe und Grundsätze (MuG) am 01.02.2024 müssen alle Betreuungskräfte eines ambulanten Pflegedienstes zukünftig eine Weiterbildung gemäß § 53b SGB XI nachweisen.

·         Als Betreuungskraft gelten Mitarbeitende eines ambulanten Pflegedienstes, die überwiegend pflegerische Betreuungsmaßnahmen gemäß § 36 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 3 SGB XI erbringen.

·         Mitarbeitende erbringen überwiegend pflegerische Betreuungstätigkeiten, wenn diese mehr als 50 % der Tätigkeit ausmachen (vgl. FAQ vom 8. Mai 2024).

·         Mit der Anhebung der Punktzahl werden die damit notwendigen Fort- und Weiterbildungskosten für die Betreuungskräfte berücksichtigt. 

·         Sollten sich die FAQ maßgeblich ändern, werden die Auswirkungen neu bewertet.

Ergänzende Kurzinformation zum Vergütungsergebnis vom 1.Juli 2024 (Achtung nur gültig für folgende Tarifverträge: PATT, TVÖD und Haustarifvertrag Volkssolidarität Leipziger Land/ Muldental)

·         Der Gremienvorbehalt wurde offiziell aufgehoben. Damit kann das Ergebnis nun umgesetzt werden. D.h. die neuen Vergütungen können ab 01.Juli 2024 angewendet werden.

·         Die SGB XI-Vergütungsvereinbarungen mit den entsprechenden Preisvereinbarungen, inkl. Anlage mit den angepassten LK-Systemen und Preisen (gemäß Abschluss) erhalten wir lt. Kostenträgern Anfang der kommenden Woche. Wir werden hierzu umgehend informieren.
Ich übermittle Ihnen zur Vorbereitung (lediglich als kleine Arbeitshilfe) vorab eine Excel-Tabelle zur Ermittlung der neuen Preise, gültig ab 01.Juli 2024 – gemäß  dem Punktwert nach individuell gültigem Tarif.  Bitte passen Sie hierbei einfach die orangefarbige  Spalte (nach aktuell gültigen Punktwert Tarif) an. Bitte beachten Sie auch hierbei die Ankündigungsfristen gg.über den Pflegebedürftigen.  

·         Die Vergütungsvereinbarungen im SGB V und die dazugehörigen korrekten Preisübersichten im Bereich HKP/ SGB V erhalten wir lt. Vorabinformation der Kostenträger ebenfalls im Laufe der kommenden Woche. Wir informieren auch hierzu umgehend.  

Anlagen:

  •          LK-System mit ab 1.Juli 2024 (mit neuer Punktzahl LK 30)  - ohne Preis
  •       Excel-Tabelle zur Ermittlung der neuen Preise gemäß individuell gültigem Tarif und entsprechendem Punktwert, gültig ab 01.Juli 2024