Die Empfehlungen zur Umsetzung der lebenslangen Beschäftigtennummer nach 293 Abs. 8 Satz 2 SGB V wurden am 4.Dezember 2024 auf der Homepage des GKV-SV veröffentlicht. Wir infomieren nachfolgend zu wichtigen Inhalten.
Die Empfehlungen zur Umsetzung der Beschäftigtennummer nach 293 Abs. 8 Satz 2 SGB V wurden am 4.Dezmeber 2024 auf der Homepage des GKV-SV veröffentlicht.
Wesentliche Inhalte der Empfehlungen sind:
Die aktuellen Anlagen 1 und 3 der Einvernehmlichen Festlegung nach § 105 Abs. 2 SGB XI sind abrufbar unter: https://www.gkv-datenaustausch.de/leistungserbringer/pflege/pflege.jsp
Die aktuellen Anlagen 1 und 3 zu den Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens nach § 302 SGB V sind abrufbar unter: https://www.gkv-datenaustausch.de/leistungserbringer/sonstige_leistungserbringer/sonstige_leistungserbringer.jsp