ambulante Altenhilfe: Ergebnis - Vergütung ambulanter Leistungen ab 01.01.2025 für den Tarif PATT

Ab 01.01.2025 gelten neue Vergütungssätze für Pflegedienste, die für die Entlohnung ihrer Mitarbeiter*innen den Tarif PATT anwenden oder sich am Tarif PATT anlehnen.

22.01.2025

Wir haben unsere paritätischen Mitglieder am 12.12.2024 via E- Mail über das Ergebnis der Vergütungsverhandlungen für den Tarif PATT informiert.

Folgende Punktwerte konnten für die ambulante Langzeitpflege nach SGB XI und SGB V für den Tarif PATT, geltend ab 01.01.2025, erzielt werden.

Vereinbarungslaufzeit gesamt: 01.01.2025 bis 31.12.2026 mit folgenden Stufenanpassungen:

  • Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025     - PW 0,0738 (Steigerung 9,28 %)
  • Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026     - PW 0,0765 (Steigerung 3,69 %)

Die prozentualen Steigerungen werden jeweils (2025- 9,28%; 2026-3,69%) auf das SGB V angewandt.

Neu ist, dass von ambulanten Pflegediensten, die sich am Tarif PATT anlehnen bestätigt werden muss, dass neben den Entgeltbestandteilen (Tabellenentgelt, Zulagen, Zuschläge, Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen) auch die zusätzlich vereinbarten Entgeltbestandteile (Arbeitszeitreduzierung von 40 auf 38 Wochenstunden, bezahlte Freistellung am 24.12.+31.12., ein zusätzlicher Urlaubstag) vollumfänglich umgesetzt werden.

In der Anlage erhalten Sie die Vergütungsvereinbarungen SGB XI und SGB V, sowie eine Übersicht für die neuen Preise Leistungen der Häuslichen Krankenpflege/ SGB V, gültig ab 1.1.2025.

Sobald die unterzeichneten Vergütungsvereinbarungen vorliegen, werden wir diese als Fachinformation einstellen.

Heidi Nobis
Koordination Referat Entgelte Altenhilfe/ Pflege                                                                         

heidi.nobis (at) parisax.de   
Tel.: 0351-82871-149

Anlagen

  • Vergütungsvereinbarung nach §132 und §132a SGB V ab 01.01.2025
  • Vergütungsvereinbarung gemäß §89 SGB XI ab 01.01.2025
  • Anlage A Vergütungssätze SGB V ab 01.01.2025 
  • Anlage 1a LK System PW 0,0738 ab 01.01.2025-31.12.2025                                                                                           
  • Anlage 1b LK System PW 0,0765 ab 01.01.2026-31.12.2026