Ab 01.01.2025 gelten neue Vergütungssätze für Pflegedienste, die für die Entlohnung ihrer Mitarbeiter*innen den Tarif PATT anwenden oder sich am Tarif PATT anlehnen.
Wir haben unsere paritätischen Mitglieder am 12.12.2024 via E- Mail über das Ergebnis der Vergütungsverhandlungen für den Tarif PATT informiert.
Folgende Punktwerte konnten für die ambulante Langzeitpflege nach SGB XI und SGB V für den Tarif PATT, geltend ab 01.01.2025, erzielt werden.
Vereinbarungslaufzeit gesamt: 01.01.2025 bis 31.12.2026 mit folgenden Stufenanpassungen:
Die prozentualen Steigerungen werden jeweils (2025- 9,28%; 2026-3,69%) auf das SGB V angewandt.
Neu ist, dass von ambulanten Pflegediensten, die sich am Tarif PATT anlehnen bestätigt werden muss, dass neben den Entgeltbestandteilen (Tabellenentgelt, Zulagen, Zuschläge, Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen) auch die zusätzlich vereinbarten Entgeltbestandteile (Arbeitszeitreduzierung von 40 auf 38 Wochenstunden, bezahlte Freistellung am 24.12.+31.12., ein zusätzlicher Urlaubstag) vollumfänglich umgesetzt werden.
In der Anlage erhalten Sie die Vergütungsvereinbarungen SGB XI und SGB V, sowie eine Übersicht für die neuen Preise Leistungen der Häuslichen Krankenpflege/ SGB V, gültig ab 1.1.2025.
Sobald die unterzeichneten Vergütungsvereinbarungen vorliegen, werden wir diese als Fachinformation einstellen.
Heidi Nobis
Koordination Referat Entgelte Altenhilfe/ Pflege
heidi.nobis (at) parisax.de
Tel.: 0351-82871-149
Anlagen