ambulante Altenhilfe: Ergebnis - Vergütung ambulanter Leistungen ab 01.08.2025 für den Tarif TVÖD

Ab 01.08.2025 gelten neue Vergütungssätze für Pflegedienste, die für die Entlohnung ihrer Mitarbeiter*innen den Tarif TVÖD anwenden oder sich am Tarif TVÖD anlehnen.

09.07.2025

Wir haben unsere paritätischen Mitglieder am 04.07.2025 via E- Mail über das Ergebnis der Vergütungsverhandlungen für den Tarif TVÖD informiert.

Folgende Punktwerte konnten für die ambulante Langzeitpflege nach SGB XI für den Tarif TVÖD, geltend ab 01.08.2025, erzielt werden.

Vereinbarungslaufzeit gesamt: 01.08.2025 bis 31.03.2027: 

  • PW 0,0771 (Steigerung 6,07%) bei Umsetzung der Entgeltbestandteile zum 01.08.2025
  • PW 0,0780 (Steigerung 7,29 %) bei Umsetzung der Entgeltbestandteile rückwirkend zum 01.04.2025

Die prozentualen Steigerungen werden jeweils auch auf die Vergütungssätze SGB V angewandt.

Für den Fall, dass das Ergebnis für sie nicht tragbar ist, haben Sie die Option, in einer Einzelverhandlung einen anderen Punktwert zu erzielen.

Bitte beachten:

Wir benötigen von allen Diensten, die den Tarif TVÖD anwenden oder sich an diesen Tarif anlehnen, eine Rückmeldung über die angewandte Vergütungsvariante ab 01.08.2025. Im Anhang finden Sie das auszufüllende Formular: Rückmeldung zur Vereinbarung ambulante Pflege, welches Sie bitte bis spätestens 18.07.2025 an: entgelte (at) parisax.de und katrin.goebel (at) parisax.de zurücksenden.

Ambulante Pflegedienste, die sich am Tarif TVÖD anlehnen und den Punktwert von 0,0780 wählen, müssen die Umsetzung der Entgeltbestandteile rückwirkend zum 01.04.2025 bestätigen.  Bitte senden Sie dafür zusätzlich das unterzeichnete Formular: Bestätigung Entlohnung zur Umsetzung der Entgeltbestandteile rückwirkend zum 01.04.2025 (bei Anwendung Punktwert: 0,0780) per E- Mail an: entgelte (at) parisax.de spätestens bis 18.07.2025 zurück.

In der Anlage erhalten Sie die Vergütungsvereinbarungen SGB XI und SGB V, sowie eine Übersicht für die neuen Preise Leistungen der Häuslichen Krankenpflege/ SGB V, gültig ab 1.8.2025.

Sobald die unterzeichneten Vergütungsvereinbarungen vorliegen, werden wir diese als Fachinformation einstellen. 

Heidi Nobis 
Referat Entgelte Altenhilfe/ Pflege 
heidi.nobis (at) parisax.de
Tel.: 0351-82871-149

Anlagen

  • Vergütungsvereinbarung nach §132 und §132a SGB V ab 01.08.2025
  • Vergütungsvereinbarung gemäß §89 SGB XI ab 01.08.2025
  • Anlage A Vergütungssätze SGB V ab 01.08.2025
  • Anlage 1 LK System PW 0,0780 ab 01.08.2025-31.03.2027
  • Anlage 2 LK System PW 0,0771 ab 01.08.2025-31.03.2027
  • Anlage C HKP Curriculum LG I
  • Rückmeldung zur Vereinbarung ambulante Pflege
  • Bestätigung Umsetzung der Entgeltbestandteile rückwirkend zum 01.04.2025