ambulante Altenhilfe: Ergebnis Vergütung ambulanter Leistungen ab 1.1.2025 für Anwender des regional üblichen Entgelts

Ab 01.01.2025 gelten neue Vergütungssätze für Pflegedienste, die sich bei der Entlohnung ihrer Mitarbeiter*innen am regional üblichen Entgelt orientieren. Wir benötigen von allen Pflegediensten, die das regional übliche Entgelt oder das regional übliche Entgelt +10% (NEU) anwenden, bis zum 11.12.24, eine schriftliche Rückmeldung. (siehe Anlage)

29.11.2024

Nach der Bekanntgabe der Höhe des regional üblichen Entgeltsniveaus ab 1.1.2025 fanden mit allen sächsischen Leistungserbringern und den Kostenträgern Entgeltverhandlungen für die ambulanten Vergütungen zum regional üblichen Entgelt, gültig ab 1.1.2025 statt.

Die Mitglieder des Paritätischen Sachsen wurden hierzu in verschiedenen Veranstaltungen und per Fachinformationen informiert, zuletzt in der Videokonferenz am 28.11.2024 vom Referat Entgelte.

Im Rahmen der Sitzung der Kommission SGB XI (Pflegesatzkommission) am 07.11.2024 wurde verbandsübergreifend (also sowohl für private Pflegedienste als auch für die der Liga) folgende Einigung/ Ergebnis mit den Kostenträgern erzielt:

Ambulante Pflege nach SGB XI:

Laufzeit 01.01.2025 – 31.12.2025: 0,0697 € pro Punkt

(entspricht einer Steigerung der Personalkosten um 7,68% und der Sachkosten um 2,5%).

Ein Wechsel innerhalb der Laufzeit ist möglich, wenn zukünftig eine Anlehnung oder Bindung an einen Tarifvertrag erfolgen soll (entsprechende DCS-Meldung vorausgesetzt).

Neu ab 1.1.2025:

Es besteht ab 1.1.2025 die Möglichkeit einer Vertragsvariante „Vergütungsvereinbarung regional übliches Entgelt +10%“ beizutreten.

Der Punktwert für das regional übliches Entgelt+10% beträgt:

Laufzeit 01.01.2025 – 31.12.2025 - 0,0759 € pro Punkt

Ein Beitritt zum Regional üblichen Entgelt + 10 % ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden, u.a.:

  • Beitritts-/Anerkenntniserklärung mit der Verpflichtung zur Zahlung der durchschnittlichen Stundenlöhne in Höhe von 10 Prozent über dem regionalen Entgeltniveau 2025 pro Beschäftigtengruppe
  • Ausgefülltes Personalkostenblatt bis 31.01.2025 (siehe Anlage 4)

Ein Beitritt zum regional üblichen Entgelt +10% ist grundsätzlich auch noch nach dem 01.01.2025 möglich.

Sie erhalten in der Anlage die neue Preise im SGB XI als Übersicht in beiden Vertragsvarianten:

a)    Leistungskomplexsystem, Punktwert 0,0697 – regional übliches Entgelt 2025 (Anlage 1)
b)    Leistungskomplexsystem, Punktwert 0,0759 – regional übliches Entgelt + 10 % 2025 (Anlage2)

SGB V/ Häusliche Krankenpflege:

Die Preise für die Vergütung der Häuslichen Krankenpflege werden analog der Steigerung im SGB XI zum 01.01.2025 bis 31.12.2025 angehoben. (mit Ausnahme: MRE-Zuschlag und Fahrtkosten €/ km)

Laufzeit: 1.1.2025 – 31.12.2025: entspricht + 8,74 %, Steigerung der Preise der Leistungsgruppen

Sie erhalten in der Anlage 3 eine Übersicht für die neuen Preise Leistungen der Häuslichen Krankenpflege/ SGB V, gültig ab 1.1.2025.

Wichtige Information:

Wir benötigen von allen paritätischen Pflegediensten, die das regional übliche Entgelt oder das regional übliche Entgelt +10% anwenden, bis spätestens zum 11.12.2024, 15 Uhr eine schriftliche Rückmeldung über die gewählte Vergütungsvariante. Sie finden hierfür ein Formular für die Trägerrückmeldung in der Anlage 5).

Bitte füllen Sie dieses sowie die Datenaktualisierung 2025 für den Verteiler Paritätischer Sachsen „Ambulante Vergütungsverhandlungen - Pflege“ aus und senden Sie beide Dokumente per E-Mail an das Referat Entgelte, per E-Mail: entgelte (at) parisax.de und cc an: katrin.goebel (at) parisax.de!

Vielen Dank!

Sobald die finalen Vergütungsvereinbarungen vorliegen, werden wir diese als Fachinformation umgehend veröffentlichen.

Ihre Rückfragen beantwortet:

Heidi Nobis 
Referentin Koordination Pflege/Teilhabe 
Telefon: 0351– 82871 – 149                                                                                                         heidi.nobis (at) parisax.de

Anlagen:

  1. Anlage a PW 0,0697 reg. EN_LK System SGB XI mit Präambel.xlsx
  2. Anlage e PW 0,0759 reg. EN+10%_LK System SGB XI mit Präambel.xls
  3. Anlage b Vergütung SGB V
  4. Personalkostenaufstellung
  5. Formular für die Trägerrückmeldung bis zum 11.12.2024