Die „Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der ambulanten Pflege“ (MUG´s ambulant) sind geändert zum 1. Februar 2024 in Kraft getreten. Sie erhalten die Unterlagen der digitalen Informationsveranstaltung vom 11.März 2024.
Die „Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der ambulanten Pflege“ (MUG´s ambulant) wurden Ende 2023 aktualisiert und sind zum 1. Februar 2024 in Kraft getreten. Wir hatten dazu u.a. in der Fachinformation vom 31.Januar 2024 und den monatlichen Videokonferenzen bereits informiert.
Im monatlichen Jour fix – Bereich Altenhilfe & Pflege für unsere Mitglieder am 26.Februar 2024 gab es den Wunsch, für interessierte paritätische Einrichtungen nochmals einen kurzen Überblick zu den wichtigsten Änderungen zu erläutern.
Am 11.März 2024 fand eine digitale Informationsveranstaltung statt, welche nochmals einen kurzen Überblick zu den wichtigsten Änderungen gab.
Sie erhalten in der Anlage die entsprechenden Unterlagen der Veranstaltung. Wie bereits in der Veranstaltung berichtet, handelt es sich hierbei um den Stand vom 11.3.24.
Ergänzender Hinweis:
Die FAQ´s zur Umsetzung auf Bundesebene sind noch nicht endabgestimmt und veröffentlicht. Zudem finden weiterhin Gespräche zur Umsetzung der MUG´s ambulant mit der Bundesebene statt. Wir hoffen gegenwärtig, dass sich ggf. noch etwas zu Gunsten der Pflegeeinrichtungen bewegt/ klärt.
Wir informieren Sie selbstverständlich weiterhin dazu.
Für Rückfragen steht Ihnen im Referat Altenhilfe zur Verfügung: Claudia Österreicher, unter E-Mail: claudia.oesterreicher (at) parisax.de .
Anlagen