Zum 1. Juli 2026 ändern sich die Qualitätsprüfungen in ambulanten Betreuungsdiensten in der Pflege. Grundlage sind die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR ambulante Pflege, Teil 1b), die der Medizinische Dienst Bund am 9.12.2025 veröffentlicht hat.
Die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR ambulante Pflege, Teil 1 b) gelten für ambulante Betreuungsdienste und damit für zugelassene Betreuungsdienste, die keine Pflegeleistungen, sondern ausschließlich Betreuungsleistungen und Hilfen bei der Haushaltsführung anbieten. Zu den Betreuungsleistungen zählen beispielweise Hilfen bei der zeitlichen und örtlichen Orientierung, bei der Tagesstrukturierung, bei der Kommunikation, bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und bei bedürfnisgerechten Beschäftigungen im Alltag.
Für Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Sachsen bedeutet das: ambulante Betreuungsdienste müssen sich ab 1.Juli 2026 auf veränderte und neue Bewertungsaspekte bei Qualitätsprüfungen einstellen.
Kern der neuen Prüfungen ist die Frage, wie gut die betreuten Personen bei der Gestaltung ihres Alltags im häuslichen Umfeld unterstützt werden. Bewertet wird künftig anhand umfassender Qualitätsaspekte, nicht mehr – wie bisher - anhand vieler Einzelkriterien. Die Prüfung erfolgt stichprobenartig bei sechs betreuten Personen und berücksichtigt u. a. Aspekte wie Risikoeinschätzung, Umgang mit instabilen Versorgungssituationen sowie die Zusammenarbeit mit An- und Zugehörigen.
Bewertet wird hierbei u.a., ob der Betreuungsdienst Risiken erkennt und angemessen reagiert, wie er mit instabilen Versorgungssituationen umgeht und wie An- und Zugehörige einbezogen werden. Alle Informationen werden anhand von Leitfragen ausgewertet und dann in einer Gesamtbewertung zusammengefasst.
Prüfungen sind zudem beratungsorientiert, d.h. Gespräche mit Mitarbeitenden und Hinweise zu Qualitätsverbesserungen erhalten künftig mehr Gewicht. Zusätzlich sensibilisieren die neuen Richtlinien zu Themen wie Gewalt- und Vernachlässigungsanzeichen sowie Angehörigenarbeit – ohne dass diese Aspekte formell bewertet werden.
Hintergrund:
Die neuen Vorgaben basieren auf wissenschaftlich entwickelten Prüfverfahren der Hochschule Osnabrück und der Universität Bielefeld und wurden vom Medizinischen Dienst Bund umgesetzt und vom Bundesministerium für Gesundheit am 3.12.2025 genehmigt. Die Prüfungen führen der Medizinische Dienst sowie der Prüfdienst der privaten Krankenversicherung durch.
Woran sollten zugelassene Betreuungsdienste jetzt denken?
1. Teams und Mitarbeitende von Betreuungsdiensten vorbereiten
2. Relevante Aspekte/ Themen ggf. nochmals in den Fokus nehmen, z.B.
3. Verbandlichen Erfahrungsaustausch bei der Umsetzung nutzen:
Dokumente zum Download:
Ergänzender Hinweis:
Prüfgrundlagen für die ambulante Pflege sind wie folgt dargestellt: Teil 1a gilt für ambulante Pflegedienste und Teil 1b für ambulante Betreuungsdienste. Zur Prüfung der Qualität von ambulanten Pflegediensten verweisen wir nochmals auf den Teil 1a, der QPR ambulant und die Fachinformation vom 28.August 2025