ambulante Altenhilfe: Neuer Vertrag über Häusliche Krankenpflege (HKP) nach § 132 und §132a Abs. 4 SGB V

Seit Februar 2024 fanden Verhandlungen zu einem neuen kassenartübergreifenden Vertrag über Häusliche Krankenpflege (HKP) nach §§ 132 u. 132a Abs.4 SGB V mit allen Leistungserbringerverbänden und Kostenträgern statt. Letzte Vertragsinhalte wurden von den Vertragsparteien am 17.04.2025 geeint. Der neue Vertrag in Sachsen gilt ab 1.10.2025.

30.04.2025

Seit Februar 2024 fanden Verhandlungen zu einem neuen kassenartübergreifenden Vertrag über häusliche Krankenpflege (HKP) nach § 132 und § 132a Abs.4 SGB V mit allen sächsischen Leistungserbringerverbänden und Kostenträgern statt. Hierzu wurden unsere Mitglieder bereits mehrfach informiert.

Letzte Vertragsinhalte wurden von den Vertragsparteien am 17.04.2025 final abgestimmt und geeint.

Der neue HKP-Vertrag nach § 132 und § 132 a Abs. 4 über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege, häuslicher Pflege und Haushaltshilfe (siehe Anlagen 1 und 2) tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft und löst damit bestehende Verträge nach §§ 132, 132a Abs. 4 SGB V der ambulanten Pflegeeinrichtungen in Sachsen ab.

Hierbei gilt eine Ausnahme: Bei der Neuzulassung eines Pflegedienstes im Freistaat Sachsen findet der neue HKP-Vertrag bereits ab 1.Mai 2025 Anwendung.

Zum Vertrag gehört ein angepasster Strukturerhebungsbogen (siehe Anlage 2).

Zum geplanten Umstellungsverfahren:

Es wird durch den Neuabschluss erforderlich, die aktuell bestehenden (Alt-) Verträge der ambulanten Pflegedienste durch den neuen HKP-Vertrag abzulösen. Hierzu werden wir Sie als ihr Spitzenverband gesondert informieren.

Soweit geforderte Nachweise aus dem neuen Strukturerhebungsbogen bereits der zuständigen Kasse vorliegen, bedarf es im Rahmen dieses Umstellungsverfahrens keiner erneuten Nachweisführung.

Vorankündigung digitale Informationsveranstaltung zur Vertragsumstellung:

Alle notwendigen Informationen zum Umstellungsverfahren des Vertrages erhalten Sie ergänzend in der digitalen „Austauschrunde ambulante Vergütungsverhandlungen“ am 03.Juni 2025 von 11 – 13 Uhr.

In dieser Veranstaltung werden wir auftretende Fragen gemeinsam erläutern. Die Einladung zu dieser Veranstaltung wird in der 20. Kalenderwoche versendet.

Hintergrund der Neuregelungen:

Lt. § 132a Abs. 4 SGB V sind durch die Landesverbände der Kranken- und Ersatzkassen (bereits seit 1. Juli 2023) gemeinsame und einheitliche HKP-Verträge zu schließen. Diese Notwendigkeit ergab sich aus den Regelungen im Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG), welches am 1.Juli 2023 In-Kraft-getreten war.

In Sachsen hatten bisher nur die Liga-Verbände einheitliche Verträge mit allen sächsischen Krankenkassen, die Verbände der privaten Pflegeinrichtungen hatten dagegen (noch) separate Verträge mit allen einzelnen Krankenkassen. Ziel der Neuverhandlung ist es, die einheitliche Anwendung des neu verhandelten HKP-Vertrages im Freistaat Sachsen ab 1.10.2025 umzusetzen.

Heidi Nobis
Referat Entgelte Altenhilfe/ Pflege
Tel.: 0351-82871-149
E-Mail: heidi.nobis (at) parisax.de

Anlagen

1.)    Vertrag nach § 132 und § 132 a Abs. 4 über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege, häuslicher Pflege und Haushaltshilfe (HKP Vertrag), gültig ab 01.10.2025

2.)   Strukturerhebungsbogen, gültig ab 01.10.2025