ambulante Altenhilfe: TI - Vollelektronische Abrechnung ambulanter Pflegesachleistungen nach § 105 SGB XI

Nach Beendigung der derzeit noch laufenden Erprobungsphase zur vollelektronischen Abrechnung ambulanter Pflegesachleistungen über die TI werden die Pflegekassen (mit Ausnahme einzelner Pflegekassen) ab 01.04.2025 in die Produktivphase starten. Eine Veröffentlichung hierzu ist auf der GKV-Website erfolgt, sie erhalten hierzu nähere Informationen.

15.04.2025

Der GKV-Spitzenverband hat folgende Information zum Datenaustausch - Produktivbetrieb vollelektronische Abrechnung ambulanter Pflegesachleistungen nach § 105 SGB XI übermittelt:

„Nach Beendigung der derzeit noch laufenden Erprobungsphase zur vollelektronischen Abrechnung ambulanter Pflegesachleistungen über die TI werden die Pflegekassen - mit Ausnahme der unten aufgeführten - ab dem 01.04.2025 in die Produktivphase starten. Die entsprechenden Abrechnungsinformationen für die vollelektronische Abrechnung sind in der jeweiligen neuen Kostenträgerdatei enthalten. Eine Veröffentlichung ist auf der Website https://www.gkv-datenaustausch.de erfolgt.

Folgende Pflegekassen werden zu einem späteren Zeitpunkt die vollelektronische Abrechnung ambulanter Pflegesachleistungen SGB XI über die TI umsetzen:

Voraussichtlich ab 01.05.2025

  • Knappschaft-Bahn-See

Voraussichtlich ab 01.07.2025

  • AOK Hessen
  • AOK Bayern
  • AOK Baden-Württemberg
  • AOK Bremen-Bremerhaven
  • AOK PLUS
  • AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Zeitpunkt noch offen

  • BKK firmus
  • BKK Voralb Heller Index Leuze 

Die Leistungserbringerverbände werden gebeten, diese Mail an die ihnen angeschlossenen Pflegedienste bzw. deren Abrechnungsdienste zur Berücksichtigung in den Abrechnungsprogrammen weiterzuleiten.“ 

Ergänzende Erläuterungen:

Es gibt also eine „Negativliste“.

Alle anderen Pflegekassen dürften annehmen können im Rahmen des Produktivbetriebs.

Die einzelnen KIM-Adressen der Pflegekassen bzw. deren Abrechnungszentrum stehen teilweise explizit in den Kostenträgerdateien, teilweise sind sie auch über den Verzeichnisdienst der Gematik (VZD) abrufbar. Dies soll noch explizit im Anhang 3 der Kostenträgerdatei standardisiert werden. Dazu erhalten wir lt. Paritätischem Gesamtverband in Kürze weitere Informationen.

Der GKV-SV hat des Weiteren dazu mitgeteilt: „Man darf dabei ja nicht vergessen, dass die einzelnen Adressen allein noch lange nicht für die Übermittlung von vollelektronischen Abrechnungen ausreichen. Dazu ist viel technisches Know-How nötig und diejenigen, die dieses Know-How haben, können die Adressen auch aus den Kostenträgerdateien bzw. dem VZD abrufen. Das Zugreifen auf Kostenträgerdateien bzw. den VZD ist auch ein wichtiger Bestandteil einer vollständig automatisierten Abrechnung in einem einheitlichen Prozess.“

Hinweis für die Einrichtungen:

  • Insgesamt erfordert dies ein hohes technisches Know-how über das die Softwarefirmen der Dienste in der Regel verfügen.
  • Dienste, die jetzt in den Produktivbetrieb der vollelektronischen Abrechnung ambulanter Pflegesachleistungen ein-/umsteigen wollen, empfehlen wir auf jeden Fall eine Rücksprache mit der jeweiligen Softwarefirma.
  • Es ist insgesamt ein neuer Prozess und auch ein großer Schritt, der sich erst einmal einspielen muss. Letztlich handelt es sich auch um die erste konkrete praktische Anwendung für das der Pflegedienst den TI-Anschlusses benötigt.

Weitere Informationen folgen, sobald uns diese vorliegen!