ambulante Altenhilfe: Umstellung der Verträge über Häusliche Krankenpflege (HKP) nach § 132 und §132a Abs. 4 SGB V

Am 08.07.2025 wurde allen ambulanten Pflegeeinrichtungen der neue kassenartübergreifende Vertrag über Häusliche Krankenpflege (HKP) nach §§ 132 u. 132a Abs.4 SGB V in Sachsen, gültig ab 1.10.2025 postalisch zugesendet.

10.07.2025

Der neue HKP-Vertrag nach § 132 und § 132 a Abs. 4 über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege, häuslicher Pflege und Haushaltshilfe tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft und löst damit bestehende Verträge nach §§ 132, 132a Abs. 4 SGB V der ambulanten Pflegeeinrichtungen in Sachsen ab.  Bei der Neuzulassung eines Pflegedienstes im Freistaat Sachsen findet der neue HKP-Vertrag bereits ab 1.Mai 2025 Anwendung.

Das Umstellungsverfahren erfolgt über den jeweiligen Spitzenverband.

Am 08.07.2025 haben wir an alle ambulanten Pflegedienste, die Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. sind, den neuen HKP-Vertrag nach § 132 und § 132 a Abs. 4 über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege, häuslicher Pflege und Haushaltshilfe postalisch zugesendet.

Hinweise zum Umstellungsverfahren:

1.     Neuer HKP- Vertrag

Sie erhalten den kassenübergreifenden Vertrag nach § 132 und § 132a Abs.4 SGB V über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege, häuslicher Pflege und Haushaltshilfe in zweifacher Ausfertigung sowie den Strukturerhebungsbogen.

Bitte prüfen Sie die Adresse und IK- Nummer im Vertrag auf korrekte Schreibweise und Vollständigkeit. Ist Ihr Vertrag fehlerhaft ausgestellt, informieren Sie uns bitte umgehend!

2.    Strukturerhebungsbogen

Die Angaben im Strukturerhebungsbogen sind Gegenstand und Anlage des Vertrages.

Angabe zum Führungszeugnis bei der Geschäftsführung/Leitung/Inhaber des Pflegedienstes und der verantwortlichen Pflegefachkraft sowie der stellvertretenden verantwortlichen Pflegefachkraft: 

  • Sofern mit dem Ausfüllen des Strukturerhebungsbogens keine Änderung der betreffenden Personen verbunden ist, bitten wir bei der Angabe zum Führungszeugnis t. n. z (Vertragsumstellung) einzutragen.
  • Erfolgte in den letzten 3 Monaten bzw. ggf. aktuell jedoch eine Änderungsanzeige, dann sollte dies entsprechend mit ja oder nein beantwortet werden. 

Nachweise zum Strukturerhebungsbogen: 

  • Bereits vorliegende Nachweise müssen nicht nochmals eingereicht werden.
  • Sofern in dem Zusammenhang Änderungen erfolgen/angezeigt werden und damit die Vorlage von Nachweisen erforderlich wird, sind diese direkt der für die Zulassung zuständigen Krankenkasse (siehe Adressfeld im Strukturerhebungsbogen) zu übersenden. 

Die Angaben im Strukturerhebungsbogen sind Gegenstand und Anlage des Vertrages. Bitte senden Sie diesen vollständig ausgefüllt zusammen mit den beiden unterzeichneten Exemplaren des Vertrages bis zum 15.08.2025 an:

Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. 
z.Hd. Fr. Katrin Göbel 
Am Brauhaus 8
01099 Dresden 

Die Rücksendung der unterzeichneten HKP- Verträge an die, für die Zulassung zuständige Krankenkasse bzw. dem vdek übernimmt der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V.

Nach der Unterzeichnung durch die die für die Zulassung zuständigen Krankenkasse bzw. dem vdek übersendet diese/dieser ein Vertragsexemplar an den Pflegedienst. 

Heidi Nobis
Referat Entgelte Altenhilfe/ Pflege
Tel.: 0351-82871-149
E-Mail: heidi.nobis (at) parisax.de