Die Einführung der „Blankoverordnung“ zum 1. Juli 2024 bietet die Möglichkeit, Pflegefachkräfte im Bereich der Häuslichen Krankenpflege in die Festlegung des Behandlungsrahmens einzubeziehen. Am 16.Juli 2024 fand eine digitale Informationsveranstaltung für paritätische Mitglieder durch das Referat Altenhilfe statt. Sie erhalten die Unterlagen.
Die Einführung der sog. „Blankoverordnung“ zum 1. Juli 2024 bietet die Möglichkeit, Pflegefachkräfte im Bereich der Häuslichen Krankenpflege in die Festlegung des Behandlungsrahmens einzubeziehen.
Am 16.Juli 2024 fand hierzu eine digitale Informationsveranstaltung für paritätische Mitglieder durch das Referat Altenhilfe statt.
Zu folgenden Themen wurde in der Veranstaltung informiert:
1) Einführung: Hintergrund und Rechtsgrundlagen
2) Ergänzungen der Richtlinie für die Häusliche Krankenpflege
3) Anpassung der Bundesrahmenempfehlungen (BRE)
4) Möglichkeiten der Verordnungen durch Vertragsärzte
5) Anforderungen bei nachträglichen Änderungen der Verordnung
6) Aktueller Stand: Vergütung der Leistungen „Blanko-Verordnung durch Pflegefachkräfte
7) Hinweise, Fragen und Austausch der Mitglieder
Sie erhalten im Anhang die Unterlagen der Veranstaltung vom 16.Juli 2024 und die entsprechenden Anlagen.
Für weitere Hinweise zur Umsetzung der Blanko-VO steht das Referat Altenhilfe zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerin ist: Claudia Österreicher, E-Mail: claudia.oesterreicher (at) parisax.de
Anlagen: