Nach Abschluss des Unterschriftsverfahrens übermitteln wir die vollständig unterzeichneten Originalverträge SGB XI- und SGB V-Vereinbarungen zur Kenntnis und weiteren Verwendung. Die Vereinbarungen sind gültig seit 1.Juli 2024 für die nachfolgenden Tarifverträge: PATT, TVÖD und Haustarifvertrag Volkssolidarität Leipziger Land/ Muldenthal e.V.
Update 25.09.2024:
Auch die Vergütungsvereinbarung nach §89 SGB XI für den TVöD-B VKA sind nun unterschrieben eingetroffen. Wir haben diese den Anlagen beigefügt.
Nach Abschluss des Unterschriftsverfahrens übermitteln wir Ihnen in der Anlage nun die vollständig unterzeichneten Originalverträge SGB XI- und SGB V-Vereinbarungen zur Kenntnis und weiteren Verwendung.
Die übermittelten Vereinbarungen sind gültig ab 1.Juli 2024 für die nachfolgenden Tarifverträge: PATT, TVÖD und Haustarifvertrag Volkssolidarität Leipziger Land/ Muldental.
Wir hatten zum Ergebnis der ambulanten pauschalen Verbandsverhandlungen und dem erzielten Vergütungsergebnis, gültig ab 1.Juli 2024, gültig nur für die Tarifverträge: PATT, TVÖD und Haustarifvertrag Volkssolidarität Leipziger Land/ Muldental, bereits ausführlich informiert. Zuletzt in den Fachinformation vom 14.Juni 2024, Fachinformation vom 24.Juni 2024 und vom Fachinformation vom 23.Juli 2023.
Wichtiger Hinweis:
Die Vereinbarung gemäß § 89 SGB XI über die Vergütung ambulanter Pflegeleistungen für den TVÖD reichen die Kostenträger in Kürze nach. (Grund hierfür: versehentlich wurde von einem Kostenträger nur eine Unterschriftenseite zugesandt.)
Anlagen:
SGB V/ Häusliche Krankenpflege - Vergütungsvereinbarung nach § 132 und § 132 a SGB V - Vergütung ambulanter Pflegeleistungen, in Kraft ab 01.07.2024
1) PATT
2) Haustarifvertrag der Volksolidarität Leipziger Land/ Muldental e.V.
3) TVÖD-B VKA
SGB XI - Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI über die Vergütung ambulanter Pflegeleistungen, in Kraft ab 01.07.2024:
1) PATT
2) Haustarifvertrag der Volksolidarität Leipziger Land/ Muldental e.V.
TVÖD folgt!