Die abschließend von allen Vertragspartnern unterzeichneten Vergütungsvereinbarungen zum Tarifvertrag TVöD für den Bereich SGB V und SGB XI liegen nun vor. Sie erhalten diese einschließlich der relevanten Anlagen zur Kenntnis und weiteren Verwendung.
Übersendung der unterzeichneten Vergütungsvereinbarungen SGB V & SGB XI – nur gültig für Anwender oder Anlehner des TVöD, gültig ab 1.August 2025
Frau Nobis (Referat Entgelte) hat in der Fachinformation vom 9.Juli 2025 bereits über das Ergebnis der Verhandlungen zum Tarifvertrag TVöD informiert.
In der Anlage erhalten Sie – nach Abschluss des Unterschriftenverfahrens - nun die vollständig von allen Vertragspartnern unterzeichneten Vergütungsvereinbarungen für den TVöD im Bereich SGB V (HKP) und SGB XI einschließlich der relevanten Anlagen – zur Kenntnis und weiteren Verwendung.
Laufzeit der Vereinbarung: 01.08.2025 – 31.03.2027
Für Rückfragen steht Ihnen das Referat Altenhilfe und Pflege gern zur Verfügung.
Anlagen: