ambulante Altenhilfe: Vergütungsvereinbarungen ambulante Pflege - gilt nur für: PATT, TVÖD und HTV VS LL/ MTL (Zwischeninformation Unterschriftsverfahren)

Es wurden gemäß dem finalen Ergebnis der pauschalen Verbandsverhandlungen gültig ab 1.Juli 2024 für die Tarifverträge: PATT, TVÖD und Haustarifvertrag Volkssolidarität Leipziger Land/ Muldental, separate Vergütungsvereinbarungen erstellt. Das Unterschriftsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, wir informieren vorab zu den Vereinbarungen.

23.07.2024

Wir haben unsere Mitglieder zum Ergebnis der ambulanten pauschalen Verbandsverhandlungen und dem erzielten Vergütungsergebnis, gültig ab 1.Juli 2024, gültig nur für die nachfolgenden Tarifverträge: PATT, TVÖD und Haustarifvertrag Volkssolidarität Leipziger Land/ Muldental, informiert. Zuletzt in den  Fachinformation vom 14.Juni 2024 und vom in der Fachinformation vom 24.Juni 2024 .

Es wurden, wie bereits angekündigt, für die verschiedenen drei Tarifverträge separate Vergütungsvereinbarungen von den Kostenträgern ausgefertigt, das Unterschriftsverfahren ist gestartet, aber noch nicht abgeschlossen.  

Die Geschäftsführung des Paritätischen Sachsen hat folgende Vereinbarungen unterzeichnet, die wir Ihnen vorab – noch ohne vollständige Unterschriften – vorab zur allg. Kenntnis übermitteln:   

A) SGB XI - Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI über die Vergütung ambulanter Pflegeleistungen, in Kraft ab 01.07.2024, inkl. Anlage 1 – LK-System, gültig ab 1.Juli 2024:

1)     PATT
2)    Haustarifvertrag der Volksolidarität Leipziger Land/ Muldental e.V.
3)    TVÖD-B VKA

B) SGB V/ Häusliche Krankenpflege - Vergütungsvereinbarung nach § 132 und § 132 a SGB V - Vergütung ambulanter Pflegeleistungen, in Kraft ab 01.07.2024, inkl. folgender 3 Anlagen:
Anlage A (Vergütungssätze), Anlage C (Curriculum), Anlage D (Berechnungsmatrix)

1)     PATT
2)    Haustarifvertrag der Volksolidarität Leipziger Land/ Muldental e.V.
3)    TVÖD-B VKA

Wir übermitteln Ihnen alle vollständig unterzeichneten Originalverträge, sobald uns die finalen SGB XI- und SGB V-Vereinbarungen vorliegen. (Die Koordination des Unterschriftenverfahrens mit den Kostenträgern wird erfahrungsgemäß noch einige Zeit in Anspruch nehmen.)

Anlagen

  • Vergütungsvereinbarungen § 89 SGB XI mit Anlagen 1: LK-System, gültig ab 1.7.2024 (je 1x für PATT, HTV VS Leipziger Land/ Muldental, TVÖD)
  • Vergütungsvereinbarungen § 132 und § 132 a SGB V/ HKPmit Anlagen A, C und D (je 1x für PATT, HTV VS Leipziger Land/ Muldental, TVÖD)