ambulante Altenhilfe: Veröffentlichung der neuen QPR ambulante Pflege Teil 1a, gültig ab 1.Juli 2026

Ab 1.Juli 2026 gelten neue Richtlinien für die Qualitätsprüfung in der ambulante Pflege. Der Fokus liegt künftig auf Ergebnisqualität, Beratung und Stabilisierung der häuslichen Versorgung. Sie bauen auf dem bereits bekannten Qualitätssystem für stationäre Pflege auf und betonen die Fachlichkeit und Versorgungsqualität.

28.08.2025

Veröffentlichung der QPR ambulante Pflege Teil 1a, gültig ab 1.Juli 2026

Der Medizinische Dienst Bund (MD Bund) hat heute die neue Qualitätsprüfungs-Richtlinie ambulante Pflege Teil 1a – Ambulante Pflegedienste (QPR ambulante Pflege Teil 1a) veröffentlicht. Die Richtlinien treten zum 1. Juli 2026 in Kraft.

Die Dokumente und die zugehörige Pressemitteilung stehen als Download zur Verfügung: 

Hinweis. Ob und in welchem Umfang Hinweise aus der verbandlichen Stellungnahme des Gesamtverbandes in die veröffentlichten QPR aufgenommen wurden, wird aktuell noch geprüft.

Erste kurze Einordnung:

Hintergrund und Entwicklung

  • Die neuen QPR-Richtlinien ambulant basieren auf wissenschaftlichen Projekten der Hochschule Osnabrück und der Universität Bielefeld.
  • Sie bauen auf dem bereits bekannten Qualitätssystem für stationäre Pflege auf. Die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualitätsdarstellung wurden auf Bundesebene angepasst.
  • Die Richtlinien regeln auch die Abrechnung der Pflegedienste mit Krankenkassen. Prüfungen erfolgen durch den Medizinischen Dienst und die private Krankenversicherung. 

Fokus auf Ergebnisqualität und Beratung

  • Die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien treten am 1. Juli 2026 in Kraft. Sie gelten für ambulante Pflege, außerklinische Intensivpflege und psychiatrische häusliche Krankenpflege. Pflegedienste sollen die Versorgungsqualität für jede einzelne Person sichtbar machen. Strukturkriterien spielen in den Prüfungen nur noch eine geringe Rolle.
  • Die Prüfungen konzentrieren sich auf zentrale Qualitätsaspekte. Einzelkriterien werden nicht mehr kleinschrittig bewertet. So entsteht ein klareres Bild der tatsächlichen Versorgung. Für Pflegedienste bedeutet das auch weniger Bürokratie, mehr Fokus auf Fachlichkeit und Versorgungsqualität.

Wo liegen die Chancen und Herausforderungen für Pflegedienste?

  • Mit den neuen Richtlinien soll die tatsächliche Versorgung stärker in den Mittelpunkt rücken. Pflegedienste werden künftig stärker beraten, ihre Fachlichkeit wird gestärkt und sichtbar.
  • Für Mitgliedsorganisationen des Paritätischen bedeutet das: neue Chancen für Qualität, aber sie müssen sich auch auf veränderte und neue Bewertungsaspekte einstellen. Dokumentation und Kommunikation mit Prüfern (im Fachgespräch) werden wichtiger. Ein gezielter Austausch mit Angehörigen ist künftig auch ein Teil der Qualitätsarbeit.

Begleitung der Mitglieder durch den Paritätischen Sachsen:

Der Paritätische begleitet seine Mitgliedsorganisationen bei der Umsetzung. Wir bieten u.a. allgemeine Informationen, gezielte Weiterbildungen und verbandliche Unterstützung bei Umsetzungsfragen und Herausforderungen an.

  1. Eine erste ausführlichere inhaltliche Befassung erfolgt im Rahmen der Fachbereichskonferenz. Altenhilfe und Pflege (Link) am 23. September 2025.
  2. Die BAGFW (Bundesebene) lädt Interessierte herzlich zur Online- BAGFW-Kickoffveranstaltung "Neue Qualitätsprüfung in ambulanten Pflegediensten ab Juli 2026" am 16. September 2025 von 10:00 bis 12:30 Uhr ein. Link zur Anmeldung finden Sie hier. (siehe Fachinformation vom 27.08.2025)
  3. Gemeinsam mit der Paritätischen Akademie Sachsen ist bereits eine Weiterbildung zur neuen QPR ambulant am 24.10.2025, Seminar - Info und Anmeldelink geplant. Hier erhalten Pflegedienste praxisnahes Wissen und konkrete Hilfen für die Vorbereitung auf die neuen Prüfungen.
  4. Darüber hinaus bieten wir als Referat Altenhilfe regelmäßig Austauschformate (Jour Fixe Pflege) an, um Umsetzungsfragen zu klären und Erfahrungen zu teilen.