Ab 1.Juli 2026 gelten neue Richtlinien für die Qualitätsprüfung in der ambulante Pflege. Der Fokus liegt künftig auf Ergebnisqualität, Beratung und Stabilisierung der häuslichen Versorgung. Sie bauen auf dem bereits bekannten Qualitätssystem für stationäre Pflege auf und betonen die Fachlichkeit und Versorgungsqualität.
Veröffentlichung der QPR ambulante Pflege Teil 1a, gültig ab 1.Juli 2026
Der Medizinische Dienst Bund (MD Bund) hat heute die neue Qualitätsprüfungs-Richtlinie ambulante Pflege Teil 1a – Ambulante Pflegedienste (QPR ambulante Pflege Teil 1a) veröffentlicht. Die Richtlinien treten zum 1. Juli 2026 in Kraft.
Die Dokumente und die zugehörige Pressemitteilung stehen als Download zur Verfügung:
Hinweis. Ob und in welchem Umfang Hinweise aus der verbandlichen Stellungnahme des Gesamtverbandes in die veröffentlichten QPR aufgenommen wurden, wird aktuell noch geprüft.
Erste kurze Einordnung:
Hintergrund und Entwicklung
Fokus auf Ergebnisqualität und Beratung
Wo liegen die Chancen und Herausforderungen für Pflegedienste?
Begleitung der Mitglieder durch den Paritätischen Sachsen:
Der Paritätische begleitet seine Mitgliedsorganisationen bei der Umsetzung. Wir bieten u.a. allgemeine Informationen, gezielte Weiterbildungen und verbandliche Unterstützung bei Umsetzungsfragen und Herausforderungen an.