ambulante Hospizarbeit: Förderantrag der Krankenkassen nach § 39 a SGB V

Sie erhalten eine Information zum Termin der Veröffentlichung des Förderantrages der Krankenkassen nach § 39 a SGB V für das Förderjahr 2024 sowie zur hierzu geplanten digitalen Informationsveranstaltung für die ambulanten Hospizdienste durch die Verbände des Runden Tisch Hospiz unter Einbindung der Krankenkassen.

04.01.2024

Sie erhalten eine Information zum Termin der Veröffentlichung des Förderantrages der Krankenkassen nach § 39 a SGB V für das Förderjahr 2024 sowie zur diesbezüglich geplanten digitalen Informationsveranstaltung für die ambulanten Hospizdienste durch die Verbände des Runden Tisch Hospiz (RT Hospiz) unter Einbindung der Krankenkassen.

Bezüglich des Förderantrages nach §39a SGB V für das Förderjahr 2024 hat der Landesverband für Hospiz- und Palliativarbeit Ende Dezember 2023 nochmals mit den Krankenkassen (Frau Groth) telefoniert. Der Förderantrag kann aufgrund technischer Einstellungen erst Ende Januar 2024 zur Verfügung gestellt werden.

Aus Sicht der Verbände ist es notwendig, dass die Hospizdienste die Listen mit den Unterschriften der einsatzbereiten Ehrenamtlichen - wie im Vorfeld vereinbart - ab 1.1.2024 einholen können.

Mit den Kassen wurde deshalb zunächst folgendes Procedere vereinbart:

  • Bitte verwenden Sie die Vorlage aus dem Antrag des Jahres 2023. (Link AOK Plus, siehe unter Antragsunterlagen für Sachsen: https://www.aok.de/gp/hospiz-palliativversorgung/ambulante-hospizdienste)
  • Im Januar 2024 werden die vertretenden Verbände des Runden Tisches Hospiz alle ambulanten Hospizdienste zu einem weiteren Online-Videokonferenz-Termin einladen. Diese findet im Februar 2024 gemeinsam mit Frau Groth (AOK Plus) und Herrn Kellner (vdek) bezüglich des neuen Antrages statt. Der Termin wird in Kürze durch die Verbände des RT Hospiz bekannt gegeben.