Sie erhalten eine Information zum Termin der Veröffentlichung des Förderantrages der Krankenkassen nach § 39 a SGB V für das Förderjahr 2024 sowie zur hierzu geplanten digitalen Informationsveranstaltung für die ambulanten Hospizdienste durch die Verbände des Runden Tisch Hospiz unter Einbindung der Krankenkassen.
Sie erhalten eine Information zum Termin der Veröffentlichung des Förderantrages der Krankenkassen nach § 39 a SGB V für das Förderjahr 2024 sowie zur diesbezüglich geplanten digitalen Informationsveranstaltung für die ambulanten Hospizdienste durch die Verbände des Runden Tisch Hospiz (RT Hospiz) unter Einbindung der Krankenkassen.
Bezüglich des Förderantrages nach §39a SGB V für das Förderjahr 2024 hat der Landesverband für Hospiz- und Palliativarbeit Ende Dezember 2023 nochmals mit den Krankenkassen (Frau Groth) telefoniert. Der Förderantrag kann aufgrund technischer Einstellungen erst Ende Januar 2024 zur Verfügung gestellt werden.
Aus Sicht der Verbände ist es notwendig, dass die Hospizdienste die Listen mit den Unterschriften der einsatzbereiten Ehrenamtlichen - wie im Vorfeld vereinbart - ab 1.1.2024 einholen können.
Mit den Kassen wurde deshalb zunächst folgendes Procedere vereinbart: