Ambulante Hospizarbeit: Mitteilung der monatlichen Bezugsgröße 2026 und Förderhöchstgrenzen

Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband e.V. informiert über die Rechengrößen für 2026, vorbehaltlich der endgültigen Beschlüsse durch Bundeskabinett und Bundesrat. Beachten Sie bitte auch die Terminvorankündigung für den 5.Februar 2026 "Online-Austausch zur Förderung durch die Krankenkassen gem. § 39 a Abs. 2 SGB V" unter Einbindung der Kassen.

10.09.2025

Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband e.V. (DHPV) informiert über die voraussichtlichen Rechengrößen für das Jahr 2026, vorbehaltlich der endgültigen Beschlüsse durch Bundeskabinett und Bundesrat:

Zusammengefasst gelten nachfolgende Rechengrößen, sofern diese Ende des Jahres 2026 durch Bundeskabinett und Bundesrat beschlossen werden:

  1. Die monatliche Bezugsgröße entspricht im Jahr 2026 nach § 18 SGB IV 3.955,00 €.
  2. Die Leistungseinheit zur Berechnung der Förderhöchstgrenze entspricht 13 Prozent der monatlichen Bezugsgröße und im Jahr 2026somit 514,25 €.
  3. Die Sachkosten werden innerhalb des Förderbetrages mit bis zu 2,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße gefördert. Der maximale Sachkostenanteil je Leistungseinheit beträgt im Jahr 2026 somit 98,89 €

Terminankündigung:

Zudem möchte ich für Anfang Februar 2026 auf folgende geplante Online-Veranstaltung des RT Hospiz aufmerksam machen:

  • Für die Förderung ambulanter Hospizdienste (AHD) und ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienste (AKJHD) gemäß § 39a Abs. 2 SGB V wird am 05. Februar 2026 um 10:00 Uhr wieder ein gemeinsamer Online-Austausch mit den Kostenträgern (unter Beteiligung von Frau Cindy Kämpfe, IKK Classic) stattfinden.
  • Bitte merken Sie sich diesen Termin der Videokonferenz gerne schon vor. Die Einladung mit entsprechenden Zugangsdaten im Namen der Akteure des Runden Tisches Hospiz (Leistungserbringer in Sachsen) werden Anfang 2026 versendet