Zum 1. Januar 2026 steigen die TI-Pauschalen für Pflegeeinrichtungen. Die Grundpauschale beträgt künftig 213,75 EUR, die Zuschlagspauschalen jeweils 7,99 EUR. Die Umsetzung der neuen Pauschalen erfolgt automatisch im GKV-Antragsportal (ab 01. Januar 2026).
Zum 1. Januar 2026 steigen die TI-Pauschalen für Pflegeeinrichtungen:
Gemäß der 2. Protokollnotiz zur Vereinbarung des Verfahrens zur Kostenerstattung nach § 106b Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 SGB XI in Verbindung mit § 380 Abs. 2 Nr. 4 SGB V (Finanzierungsvereinbarung) erfolgt jährlich zum 1. Januar eine Anpassung der TI-Pauschalen an die Veränderung des Punktwertes gemäß § 87 Abs. 2e SGB V.
Der Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V hat für das Jahr 2026 eine Erhöhung des Orientierungswertes um 2,8 % beschlossen. Diese Anpassung wirkt sich unmittelbar auf die Höhe der TI-Pauschalen aus.
Der GKV-Spitzenverband hat gegenüber den Paritätischen Gesamtverband bestätigt, dass sich daraus folgende neue Beträge zum 1.Januar 2026 ergeben:
Die Umsetzung der neuen Pauschalen erfolgt automatisch im Antragsportal ab dem 01. Januar 2026.
Hintergrund:
Die TI-Pauschale Pflege ist eine finanzielle Förderung für Pflegeeinrichtungen, die sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen. Sie dient dazu, die Kosten für Anschluss, Ausstattung und laufenden Betrieb der digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen zu erstatten.
Diese Kosten werden über TI-Pauschalen erstattet, deren Höhe bundeseinheitlich geregelt ist.
Die vollständige Fassung der Vereinbarungen zur TI sind auf der Website des GKV-Spitzenverbands abrufbar unter folgendem Link: Telematikinfrastruktur - GKV-Spitzenverband