Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege Stellung genommen. Der Paritätische Gesamtverband begrüßt den Ansatz, warnt aber vor Finanzierungslücken und unklaren Folgen für bestehende Strukturen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege Stellung genommen. Der Paritätische Gesamtverband begrüßt den Ansatz, warnt aber vor Finanzierungslücken und unklaren Folgen für bestehende Strukturen.
Mit dem geplanten Gesetz sollen Pflegefachkräfte künftig mehr heilkundliche Aufgaben eigenständig übernehmen dürfen, etwa in der Wundversorgung oder Diabetespflege. Ziel ist es, Kompetenzen zu stärken und Bürokratie abzubauen.
Die BAGFW erkennt darin einen wichtigen Schritt zur Professionalisierung der Pflege, kritisiert jedoch, dass Finanzierung und Zuständigkeiten zwischen den Sozialgesetzbüchern V und XI unzureichend geregelt seien. Auch die vorgesehenen Entlastungen bei Dokumentation und Qualitätsprüfungen gingen nicht weit genug.
Zudem warnt der Verband vor Nachteilen für ambulante Wohngemeinschaften und fordert eine stärkere Einbindung der Praxisakteure in die weitere Gesetzesausarbeitung. Das Gesetz soll Anfang 2026 in Kraft treten.
Weiterführende Informationen erhalten Sie hier: Homepage Paritätischer Gesamtverband, inkl. Stellungnahme