Erweitere Befugnisse für Pflegefachkräfte, der gezielte Einsatz ihrer vielfältigen Fachkompetenzen in der Versorgung und die Stärkung niedrigschwelliger pflegerischer Angebote vor Ort – das sind zentrale Ziele des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Pflegekompetenz, der am 18. Dezember 2024 vom Bundeskabinett beschlossen wurde.
Das Kabinett hat am Mittwoch, den 18. Dezember 2024, den Entwurf für ein Pflegekompetenzgesetz (PKG) | BMG (Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz) beschlossen, das im Bundesministerium für Gesundheit erarbeitet wurde.
Damit ist das sogenannte Pflegekompetenzgesetz ein Regierungsentwurf, der nun dem Bundesrat zugeleitet wird.
Die Regelungen des Gesetzentwurfes im Einzelnen:
Unklar ist jedoch aktuell, ob der Gesetzentwurf noch vor der Wahl in den Bundestag eingebracht wird bzw. wenn, ob er dort eine Mehrheit findet. Wir werden dazu weiter informieren.