Datenaktualisierung der Auszubildenden beim Sächsischen Ausbildungsfonds Pflege (SAFP)

Bis zum 28.02.2025 sind die Daten der Auszubildenden, die ihre generalistische Pflegeausbildung am 01.03.2025 beginnen oder ihre Ausbildung zum 28.02.2025 beenden, beim Sächsischen Ausbildungsfonds Pflege (SAFP) zu aktualisieren.

18.02.2025

Der Sächsische Ausbildungsfonds Pflege (SAFP) informiert mit einem Schreiben alle Träger der praktischen Ausbildung, bis spätestens 28.02.2025 Daten über Ausbildungsverlängerungen bzw. -beendigungen im Meldeportal des Ausbildungsfonds zu aktualisieren.

Folgende Daten sind zu aktualisieren:

1. Insofern Sie als Träger der praktischen Ausbildung zum 01.03.2025 mit einem ersten Ausbildungsjahr in der generalistischen Ausbildung starten und Sie den Nachweis der Ausbildungsgenehmigung nach § 7 Abs. 5 PflBG erbringen können, ist ab sofort eine untersetzende Meldung der Auszubildendenzahlen in Form einer Aktualisierungsmeldung nach § 5 Abs. 3 PflAFinV zu übermitteln. 

2. Abweichungen der Angaben zu den Entgeltbestandteilen gegenüber den Angaben im Ausbildungsvertrag (bspw. aufgrund von Tarifsteigerungen) 

3. Datenmeldung der Prüfungsergebnisse für alle Auszubildenden, die regulär per 28.02.2025 ein abzuschließendes Ausbildungsdrittel haben:                                                                                  

a) Ausbildung verlängern (Prüfung nicht bestanden)
b) Ausbildung zurückstufen (in der Ausbildungszeit)
c) Ausbildung abbrechen (nur bei vorzeit. Beendigung)
d) Ausbildung beenden (nur bei Prüfungsteilnahme) 

Die Datenaktualisierung ist bis spätestens 28.02.2025 im Meldeportal Ausbildungsfonds Pflegeberufe Sachsen vorzunehmen.

Heidi Nobis
Referat Entgelte Altenhilfe/ Pflege
heidi.nobis (at) parisax.de 
Tel.: 0351-82871-149 

Anlage

Informationsschreiben Sächsischer Ausbildungsfonds Pflege