Mit dem Entwurf zum Pflegeassistenzeinführungsgesetz soll ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil Pflegefachassistenz geschaffen werden. Die neue Ausbildung soll vor. ab 1.Januar 2027 starten und die bisher 27 verschiedenen, jeweils landesrechtlich geregelten Ausbildungen im Helferbereich zusammenführen. Stellungnahmen werden vorbereitet.
Vor vier Jahren wurde die bundeseinheitliche, generalistische Pflegeausbildung eingeführt, aber bei den Pflegehelfern hat jedes Bundesland andere Vorgaben. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) nennt in einer Fachpublikation Pflegehilfe und Pflegeassistenz – ein Überblick über die landesrechtlichen Regelungen für die Ausbildung und den Beruf 27 verschiedene Ausbildungslehrgänge in den Bundesländern. Dem wachsenden Personalbedarf im Assistenzbereich steht also immer noch ein unüberschaubarer Flickenteppich in der Qualifizierung entgegen, was wir als Verband seit langem kritisieren.
Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesfamilienministerium haben nun nach langer Vorankündigung mit einem gemeinsamen Referentenentwurf mit dem Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung -Pflegeassistenzeinführungsgesetz – (PflAssEinfG) den Grundstein für eine bundesweit einheitliche Regelung der Ausbildung zum Pflegehelfer bzw. Pflegeassistenten gelegt.
Der Gesetzentwurf sieht die Regelung eines Pflegeassistenzgesetzes, die Umsetzung des dazugehörigen Finanzierungsverfahrens durch Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie verschiedene Folgeänderungen vor. Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung [alternativ: Pflegehilfeausbildung] (bmfsfj.de)
Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass die bisher 27 verschiedenen, in Länderverantwortung geregelten Helfer- und Assistenzberufsausbildungen nun bundeseinheitlich zusammengeführt und geregelt werden.
Inhaltlich ist der Gesetzentwurf generalistisch und deutlich an der bundeseinheitlichen Ausbildung nach dem Vorbild des Pflegeberufegesetzes orientiert, die 2020 neu eingeführt wurde.
Zugangsvoraussetzung soll grundsätzlich ein Hauptschulabschluss sein.
Gleichzeitig soll eine Zulassung ohne Schulabschluss bei einer positiven Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ermöglicht werden.
Ungewöhnlich ist:
Der vorgelegte Gesetzentwurf lässt die Dauer der Ausbildung allerdings noch offen: er spricht von 12 oder 18 Monaten Ausbildungszeit. Im Entwurf wird daher noch mit zwei Alternativen und Begrifflichkeiten gearbeitet: „Pflegeassistenzausbildung“ (18 Monate) und „Pflegehilfeausbildung“ (12 Monate).
Der erlangte Berufsabschluss soll zur Tätigkeit in der Langzeitpflege (ambulante und stationäre Pflege) als auch in der Akutpflege (im Krankenhaus) befähigen. Vorgesehen sind hierzu Pflicht-Ausbildungseinsätze, d.h. in der vollstationären Pflege, im ambulanten Pflegedienst und im Krankenhaus. (Ob dies überhaupt realisierbar ist, alle geplanten Ausbildungsstationen in einer Ausbildungsdauer von maximal 18 Monaten zu absolvieren, bleibt aus unserer Sicht fraglich.)
Vorgesehen sind auch Verkürzungsmöglichkeiten, insbesondere bei beruflicher Vorerfahrung.
Es besteht Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung.
Die Finanzierung der neuen Pflegeassistenzausbildung soll der Finanzierung über den Ausbildungs-FOND Pflege (analog den Regelungen zur Pflegefachkraftausbildung) folgen. (Dies sehen wir kritisch, weil die Pflegebedürftigen wieder mit Ausbildungskosten belastet werden. Die Regierungskoalition im BUND hat sich von ihrem sinnvollen Vorhaben des Koalitionsvertrags scheinbar verabschiedet, Pflegebedürftige von Kosten zur Finanzierung der Pflegeausbildungen zu entlasten.)
Die Interessenverbände auf Bundesebene haben nur eine knappe zwei-wöchige Frist zur schriftlichen Stellungnahme. Damit wird eine intensive Auseinandersetzung vermutlich erst mit der Kabinetts-Fassung möglich. Die schriftlichen Stellungnahmen der einzelnen Verbände werden Anfang August im Vorfeld des Anhörungsverfahrens eingereicht. Der Paritätische Gesamtverband wird eine eigene verbandliche Stellungnahme abgeben, vorbereitend dazu fand eine Austauschrunde der Landesverbände mit dem Referat Altenhilfe/ Pflege beim Paritätischen Gesamtverband statt.
Möglichkeit zu einem ersten Kurz-Austausch besteht bei Bedarf im Rahmen des nächsten geplanten Jour fix am 29.August 2024, Link Jour fix Pflege vom 29.08.2024
Wann der Kabinettsentwurf vorgelegt und somit die nächste Stufe im Gesetzgebungsverfahren folgt, ist derzeit noch nicht bekannt. Wir werden Sie weiter informieren.
Ergänzende Informationen zum Gesetzentwurf finden Sie auch hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/entwurf-eines-gesetzes-ueber-die-einfuehrung-einer-bundeseinheitlichen-pflegeassistenzausbildung-pflegeassistenzeinfuehrungsgesetz-pflasseinfg--242496