Erweiterung des AOK-Pflegenavigator-Portals: Suche nach Beratungsanbietern nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Stand: 05.12.2025)

Der Pflegenavigator der AOK wurde um eine zentrale Funktion ergänzt und bietet nun auch gezielte Informationen zu Anbietern von Beratungsbesuchen gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI.

11.12.2025

Der AOK-Pflegenavigator wurde um eine zentrale Funktion ergänzt und bietet nun auch gezielte Informationen zu Anbietern von Beratungsbesuchen gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI.

Nach Eingabe der Postleitzahl zeigt der Pflegenavigator ambulante Pflegedienste sowie anerkannte Beratungsstellen mit pflegefachlicher Kompetenz an, die zur Durchführung der Beratungsbesuche berechtigt sind. Bundesweit umfasst die Datenbank der AOK aktuell knapp 19.000 Anbieter.

Rechtlicher Hintergrund der Beratungsbesuche

Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI sind verpflichtende Pflegeberatungen für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen Laienpflegepersonen versorgt werden.

Aktuell gesetzl. vorgeschriebene Intervalle:

  • Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
  • Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich

Zweck der Beratungsbesuche:

  • Sicherstellung der Pflegequalität
  • Unterstützung und Entlastung der pflegenden Angehörigen
  • Beratung zu Hilfsmitteln, Pflegeleistungen, Wohnraumanpassung usw.
  • Vermeidung von Überlastung oder Fehlversorgung

Die Besuche finden in der Regel vor Ort, d.h. in der häuslichen Umgebung statt.

Nach einem ersten Präsenztermin dürfen Folgetermine auch per Videokonferenz erfolgen.

Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.

Bedeutung und Reichweite des AOK-Pflegenavigators

Der Pflegenavigator ist eines der meistgenutzten digitalen Pflegeinformationsportale in Deutschland. Im vergangenen Jahr verzeichnete das Portal lt. AOK-Bundesverband über 1 Million Nutzungszugriffe.

Der AOK-Pflegenavigator bietet u.a. auch Informationen zu:  

  • Allen Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheimen)
  • Angaben zu Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen
  • Bundesweite Prüfergebnisse zur Qualität von:
    • rund 17.300 Pflegediensten
    • etwa 11.200 stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheimen)