Festlegung der Umlagen für die Finanzierung der Geschäftsstelle der SGB-Kommissionen für das Jahr 2025

Ab dem Jahr 2025 wird für die Finanzierung der Geschäftsstelle der SGB Kommissionen ein einheitlicher Umlagebetrag in Höhe von 25 Euro je Einrichtung erhoben.

01.04.2025

Die Pflegesatzkommission nach § 86 SGB XI hat am 20.03.2025 beschlossen, dass die Finanzierung der Geschäftsstelle der SGB-Kommissionen entsprechend § 4 (5) der Geschäftsordnung der Pflegesatzkommission 2025 mit einem einheitlichen Umlagebetrag in Höhe von 25 € je Einrichtung erhoben wird. Wegen der hohen Anzahl der Einrichtungen, die sich nun an der Finanzierung beteiligen werden, wird von der bisher praktizierten Differenzierung nach Einrichtungsart und Größe abgesehen.

Die Umlage wird für den Zeitraum 01.01.25 bis 31.12.2025 berechnet. Der Umlagebetrag wird den Pflegeeinrichtungen durch das Diakonische Werk der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens e.V. direkt in Rechnung gestellt. Die Rechnungslegung erfolgt im Mai 2025.

Mit der neuen Berechnung werden alle Einrichtungen der Bereiche SGB VIII, SGB IX, SGB XI und SGB XII im gleichen Umfang einbezogen und beteiligt.

Die Geschäftsstelle der SGB-Kommissionen hat ihren Sitz beim Diakonischen Werk der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens e.V. in Radebeul.

Heidi Nobis
Referat Entgelte Altenhilfe/ Pflege                                                                                           heidi.nobis (at) parisax.de
Tel.: 0351-82871-149  

Anlage

Beschluss zur Finanzierung der Geschäftsstelle der SGB-Kommissionen