Förderung von Maßnahmen ambulanter und vollstationärer Pflegeeinrichtungen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Beruf und Familie

Aufgrund der Verlängerung des Förderzeitraums und der Konkretisierung der förderfähigen Maßnahmen wurden die Richtlinien des GKV-SV nach § 8 Absatz 7 SGB XI zur Förderung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf geändert. Wir informieren u.a. über die Veröffentlichung der geänderten Richtlinien durch den GKV-SV.

31.01.2024

Aufgrund der Verlängerung des Förderzeitraumes und der Änderung der Fördermodalitäten durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sowie auf der Grundlage des Pflegestudiumstärkungsgesetzes (PflStudStG) wurden die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 8 Absatz 7 SGB XI zur Förderung von Maßnahmen ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf geändert.

In der Anlage erhalten Sie einen Textabgleich zu den alten Richtlinien nach § 8 Absatz 7 SGB XI zur Förderung von Maßnahmen ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf.

Mit den beigefügten Dokumenten können Sie besser nachvollziehen, dass die Förderung differenzierter ausgestaltet wurde. Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz wurde der Katalog der förderfähigen Maßnahmen darüber hinaus neu strukturiert und begrifflich konkretisiert. Zudem wurde klargestellt, dass Maßnahmen, die mit dem Projekt „Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf“ (GAP) umgesetzt werden, im Rahmen des Förderprogramms gefördert werden können.

Wir informieren Sie hiermit über die Veröffentlichung der geänderten Richtlinien auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes: https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/finanzierung_und_foerderung/finanzierungs__und_foerdervorhaben.jsp

Zum Hintergrund:

Die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf ist ein wichtiger Faktor für die Attraktivität des Pflegeberufs und damit die Personalsicherung in der Langzeitpflege. Zur Unterstützung betrieblicher Maßnahmen, die hier positiv beeinflussen können, sieht § 8 Absatz 7 SGB XI hierzu seit längerem ein Förderprogramm vor. Geförderte Pflegeeinrichtungen berichten von positiven Erfahrungen und einer Verbesserung der Arbeitszufriedenheit ihrer Beschäftigten. Dennoch blieb die Summe der im Rahmen des Programms lt. BMG abgerufenen Mittel bisher noch hinter den Erwartungen zurück.

Informationsveranstaltung BMG, vor.noch im I. Quartal 2024 wird geplant:

Vor dem Hintergrund dieser Veränderungen plant das BMG im I.Quartal 2024 einen Praxisdialog, um über die Möglichkeiten des neuen Förderkatalogs zu informieren, seine Vorgaben zu debattieren und eventuelle Fragen zu beantworten, damit die Nutzung des Förderprogramms noch weiter gestärkt wird.
Der Termin steht noch nicht fest, wir werden dazu aber informieren.

Wo finden Sie Informationen?

Auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes finden Sie – wie aber schon bekannt- folgende Informationen und Unterlagen zur Unterstützung bei der Antragstellung:

  • Richtlinien des GKV-SV nach § 8 Absatz 7 SGB XI zur Förderung von Maßnahmen ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf vom 28.03.2019, geändert durch Beschluss vom 20.11.2023 (PDF, 77 KB)
  • Antrag auf Fördermittel zur Förderung von Maßnahmen ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf gem. § 8 Abs. 7 SGV XI (XLSX, 67 KB)
  • Anlage zum Förderantrag bei Beantragung durch Träger (XLSX, 14 KB)
  • Aufgrund der aktuell noch bestehenden Divergenzen zwischen Richtlinien- und Orientierungshilfetexten des GKV wurde die bisher zum Förderprogramm veröffentlichte alte Orientierungshilfe von der Homepage des GKV-Spitzenverbandes entfernt. Sobald die Orientierungshilfen aktualisiert und unter allen Beteiligten abgestimmt sind und wieder auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht wurde, werden wir Sie hierzu informieren.

Anlage

Richtlinien nach § 8 Absatz 7 SGB XI zur Förderung von Maßnahmen ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf (alt und neu)